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Mit dem Traktor auf der Bundesstraße vorschriftsmäßig fahren

Nicht jeder Traktor ist langsam.
Nicht jeder Traktor ist langsam.
Manchmal ist vor lauter Heu die Zugmaschine nicht mehr zu erkennen - doch nicht mit jedem Traktor dürfen Sie auf jeder Bundesstraße fahren und vor allem gilt es, die Bestimmungen für die nötige Höchstgeschwindigkeit zu beachten.

Nicht jeder Acker liegt direkt am Hof, sodass Sie möglicherweise eine weite Strecke zurücklegen müssen, bevor Sie mit Ihrem Traktor die Ackerfläche erreichen. Liegt zwischen Acker und Hof eine Bundesstraße, müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten.

Der Traktor und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit

  • Schafften frühere Traktoren kaum mehr als 25 oder 30km/h, so bringen es manche modernen Zugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h und zum Teil sogar mehr.
  • Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Ihres Traktors weniger als 60km/h beträgt, dürfen Sie nicht auf einer Bundesstraße fahren, wenn diese auch gleichzeitig eine Kraftfahrstraße ist. Für Kraftfahrstraßen gilt wie für Autobahnen, dass sie "nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden" dürfen, "deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h beträgt", s. § 18 Abs. 1 S. 1 StVO.
  • Doch auch wenn Ihr Traktor schneller als 60km/h fahren kann, dürfen Sie ihn nicht auf einer Kraftfahrstraße fahren, wenn er - ggf. zusammen mit der Ladung auf dem Anhänger - höher als 4 Meter und breiter als 2,55 sein sollte, vgl. § 18 Abs. 1 S. 2 StVO.
  • Auf sonstigen Bundesstraßen, die nicht gleichzeitig Kraftfahrstraßen sind, dürfen Sie auch mit einem Traktor fahren, der weniger als 60km/h schafft. Allerdings müssen Sie dann die Kennzeichnungspflicht für die Geschwindigkeit beachten.     

Weitere Vorschriften bei Bundesstraßen

  • Mehrspurige Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht schneller fahren können als 60km/h, müssen in der Regel mit einem Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet sein, das die entsprechende Höchstgeschwindigkeit angibt.
  • Schafft Ihr Traktor zum Beispiel nur 40km/h, muss er mit einem entsprechenden Schild an der Rückseite gekennzeichnet sein. Wenn es wegen der Verwendung des Traktors zum Teil verdeckt werden kann, müssen Sie ein zusätzliches Schild an der rechten Längsseite anbringen, vgl. § 58 Abs. 5 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
  • Ansonsten sollten Sie bei viel Verkehr auf der Bundesstraße möglichst weit rechts fahren, damit Sie gut überholt werden können. Auch wo ein Überholverbot gilt, kann es Ausnahmen davon für besonders langsam fahrende Fahrzeuge geben.

Mit einem Traktor können Sie generell auch auf einer Bundesstraße fahren, wenn diese nicht gleichzeitig eine Kraftfahrstraße ist und Ihr Traktor weniger als 60km/h schafft.     

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