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Mindesttemperatur in einer Mietwohnung - so verhalten Sie sich, wenn es zu kalt wird

Ein Bestandteil der Miete: die volle Leistung der Heizung.
Ein Bestandteil der Miete: die volle Leistung der Heizung.
Wenn im Winter die Temperatur draußen fällt, möchte jedermann es in der Wohnung angenehm warm haben. Aber was machen Sie, wenn die Heizung in der Wohnung nicht richtig heizt, Sie ständig frieren und sich fragen, ob Sie das dulden müssen. Lesen Sie hier, wie Sie sich richtig verhalten, wenn die Mindesttemperatur in der Wohnung nicht erreicht wird.

Was Sie benötigen:

  • Thermometer

Das sollten Sie über die Mindesttemperaturen in Mietwohnungen wissen:

Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Mindesttemperaturen in Mietwohnungen vorschreibt. Aber in Anbetracht diverser Gerichtsurteile können Sie von folgenden Raumtemperaturen in der Zeit von 6:00 bis 24:00 Uhr ausgehen:

  • Wohnräume und Küche: 20 Grad
  • Badezimmer: 22 Grad
  • Schlafzimmern und Fluren: 18 Grad
  • Generell muss zu jeder Tages- und Nachtzeit in allen Räumen mindestens eine Temperatur von 18 Grad erreicht werden.
  • Die Heizperiode ist von Mitte September bis Mitte Mai. In dieser Zeit sollte die Heizung zumindest die Leistung erbringen, damit die Mindesttemperaturen erreicht werden. Die Heizperiode wird daran bestimmt, dass es an mindestens 3 Tagen um 21:00 Uhr die Temperatur keine 12 Grad erreicht.
  • Sind die Temperaturen im Sommer um die 13 bis 17 Grad, muss der Vermieter aber auch dann eine Heizleistung in Ihrer Mietwohnung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, gewähren unterschiedliche Landesgerichte eine Mietminderung von bis zu 50 %.
  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet 24 Stunden am Tag für eine konstante Heizleistung zu sorgen. Nur "während der üblichen Tagesstunden", sind die angegebenen Temperaturen einzuhalten. Die üblichen Tagesstunden erstrecken sich von morgens 7:00 Uhr bis nachts 23:00 Uhr.
  • Wollen Sie die Raumtemperatur bestimmen, messen Sie in der Zimmermitte 1,5 Meter über dem Boden.

So verhalten Sie sich richtig, wenn die Mindesttemperatur in Ihrer Mietwohnung nicht stimmt:

  • Werden diese Temperaturen in Ihrer Mietwohnung nicht erreicht, steht Ihnen eine Mietminderung zu. Auch dazu gibt es keinen einheitlichen Katalog. Verschiedene Landesgerichte haben aber diese Tatbestände wie folgt beurteilt:
  • Bei einem totalem Ausfall der Heizung, können Sie 75 % Mietminderung fordern. Das gilt auch, wenn dadurch die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist.
  • Werden zur Tageszeit die angegebenen Mindesttemperaturen nicht erreicht, sind 20 % Minderung anzusetzen.
  • Fällt im Winter die Heizung aus, sprechen Gerichte durchaus 50% Mietminderung zu.
  • Beachten Sie die Vorschriften für eine ordentliche Mietminderung. Ein Mangel ist dem Vermieter in jedem Fall sofort nach Auftreten mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Der Vermieter hat einen bestimmten Zeitraum, in der er Abhilfe schaffen kann. Sind Sie gezwungen, die Wohnung durch Kauf von Heizlüftern oder Elektroheizöfen bewohnbar zu halten, muss der Vermieter Ihnen diese als Schadensersatz bezahlen. Dazu zählt, wenn gesondert nachweisbar, auch die Stromrechnung.
  • Sie als Mieter haben sogar die Möglichkeit die Wohnung fristlos zu kündigen, wenn diese auf längere Zeit nur mangelhaft beheizbar ist.
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