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Mehrwertsteuer für Heizöl - so rechnen Firmen ihre Heizkosten ab

Heizöl und Mehrwertsteuer können von Firmen steuerlich geltend gemacht werden.
Heizöl und Mehrwertsteuer können von Firmen steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Unternehmen nutzt seine Räumlichkeiten in der Regel auch in der kalten Jahreszeit. Da diese dann beheizt werden müssen, fallen oft Kosten für Heizöl an, wobei auch die Mehrwertsteuer gezahlt wird. Doch wie rechnet man diese ab?

Was Sie benötigen:

  • genaue Verbrauchsdaten

So berücksichtigen Sie als Firma die Mehrwertsteuer für Heizöl

Wer ein Unternehmen hat, sollte natürlich alles steuerlich geltend machen, was rechtlich möglich ist. Haben Sie Heizöl eingekauft, um Ihre Betriebsräume zu beheizen, sind das Betriebsausgaben, die Sie als solche verbuchen und in Ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung auch als solche geltend machen können.

  • Die Mehrwertsteuer, die Sie auf das Heizöl gezahlt haben, können Sie in der Steuererklärung von Ihrer eigentlich an den Staat abzuführenden Umsatzsteuer abziehen, vorausgesetzt, dass es sich um eine nach §14 UStG (Umsatzsteuergesetz) korrekte Rechnung handelt und diese Ihnen vorliegt, auf der eindeutig die berechnete Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Diese müssen Sie aufbewahren, um dem Finanzamt nachzuweisen, wie viel Sie bezahlt haben.
  • Sowohl das Heizöl, als auch die dafür gezahlte Mehrwertsteuer können Sie allerdings nur vollständig geltend machen, wenn das komplette Gebäude gewerblich genutzt wird. Ist das nicht der Fall und das Gebäude wird gemischt genutzt, weil sich beispielsweise eine oder gleich mehrere privat genutzte Wohnungen oder Räumlichkeiten auch darin befinden, muss der tatsächliche Verbrauch durch einen Aufteilungsschlüssel berechnet werden. Die privaten Kosten sind nämlich für das Unternehmen steuerlich nicht absetzbar.
  • Einen Aufteilungsschlüssel können Sie erstellen, indem Sie nach der Quadratmeterzahl gehen und so den prozentualen Anteil am Verbrauch ermitteln. Eine weitere, wesentlich genauere Möglichkeit der Aufschlüsselung bekommen Sie, wenn an allen Heizkörpern im Gebäude Geräte zur Wärmemessung angebracht werden. Abrechnungsunternehmen bringen diese an, lesen sie ab und liefern dann, meist einmal im Jahr, die genaue Abrechnung.

Im Zweifelsfall einen Steuerfachmann beauftragen

  • Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Mehrwertsteuer vom Heizöl oder allgemein die Heizkosten abrechnen sollen, wenden Sie sich einfach an Ihren Steuerberater. Dieser wird Ihnen gerne weiterhelfen und kann mit Sicherheit alle zusätzlichen Fragen zum Thema, die bei Ihnen noch auftauchen könnten, beantworten.
  • Haben Sie noch keinen Steuerberater, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen solchen zu beauftragen. Für Wirtschaftsbetriebe rentiert sich das meist schon nach kurzer Zeit.
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