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Lohnsteuerrückzahlung berechnen - so geht's

Die Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung erfordert ein gewisses Maß an Fachwissen.
Die Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung erfordert ein gewisses Maß an Fachwissen.
Über eine Lohnsteuerrückzahlung bzw. Steuererstattung seitens des Finanzamts freut sich jeder Steuerbürger. Oftmals wird dann das zusätzliche Geld vom Staat für den heißersehnten Urlaub oder für einen bereits länger gehegten Wunsch verwendet. Wollen Sie Ihre Lohnsteuerrückzahlung selbst berechnen, so ist das nicht ganz einfach. Bis man zum jeweiligen Ergebnis kommt, erfordert es einige Rechenschritte.

Was Sie benötigen:

  • Taschenrechner
  • Tabelle mit dem zu versteuernden Einkommen und dazugehörigen Steuersätzen
  • alternativ ein Steuerberechnungsprogramm
  • die Höhe der Vorauszahlungen, des Lohnsteuerabzugs und der gezahlten Kapitalertragsteuer

Lohnsteuerrückzahlung - Berechnung des zu versteuernden Einkommens

  • Um die Lohnsteuerrückzahlung berechnen zu können, müssen Sie zuerst Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens wird der entsprechende Steuersatz angewandt und die an das Finanzamt zu entrichtende Steuer berechnet.
  • Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist selbst wieder in Unterschritte gegliedert. Zuerst gilt es die Einkünfte aus den jeweiligen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte inklusive Renten und nichtselbständiger Arbeit) zu berechnen. Dabei ermitteln sich die jeweiligen Einkünfte anhand der Einnahmen abzüglich der dazugehörigen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Dabei erfolgt für jede Einkunftsart eine in sich geschlossene Berechnung. Die einzelnen Einkünfte der jeweiligen Art ergeben dann den Gesamtbetrag der Einkünfte.
  • Vom Gesamtbetrag der Einkünfte erfolgt nun der Abzug der Sonderausgaben. Sonderausgaben können zum Beispiel sein: gezahlte Kirchensteuer, Spenden, Berufsausbildungskosten, Rentenbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und diverse andere Versicherungen. Auch Unterhaltsleistungen, außergewöhnliche Belastungen bzw. Pflegepauschbeträge etc. mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte.
  • Beim Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen wird auch noch der Freibetrag für Landwirte bzw. der Kinderfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag bzw. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen.

Lohnsteuerrückzahlung - Berechnung der Steuer

  • Die festzusetzende Steuer wird entweder nach der Grundtabelle oder nach der Splittingtabelle berechnet. Dabei ist für Ledige, dauernd getrennt Lebende, Verwitwete bzw. bei Beantragung der getrennten Veranlagung die Grundtabelle anzuwenden. Die Splittingtabelle ist bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder in Sonderfällen anzuwenden.
  • Die Steuer ermäßigt sich aufgrund von haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen bzw. der Gewerbesteuer. Das Ergebnis ergibt dann die festzusetzende Einkommensteuer bzw. den festzusetzenden Solidaritätszuschlag.

Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung bzw. der Steuererstattung

  • Auf die festgesetzte Einkommensteuer bzw. den festgesetzten Solidaritätszuschlag werden dann die bereits entrichtete Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer bzw. die Vorauszahlungen angerechnet. Sind die angerechneten Beträge höher als die festgesetzten Beträge, erhalten Sie folglich eine Erstattung.

Der Artikel selbst sollte zum Thema Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung bzw. der Steuererstattung nur einen ersten Überblick verschaffen. Die einzelnen Aufzählungen bzw. Berechnungsabschnitte sind keinenfalls als abschließend zu verstehen. Für die professionelle Berechnung der Einkommensteuer bzw. des Solidaritätszuschlags sollten Sie zu einem Steuerberater Ihres Vertrauens gehen.

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