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Einspruch gegen Vorauszahlungsbescheid - so regelt man das mit dem Finanzamt

Inhaltsverzeichnis

Gegen die Vorauszahlung der Steuer kann Einspruch erhoben werden.
Gegen die Vorauszahlung der Steuer kann Einspruch erhoben werden.
Das Finanzamt hat bei der Steuervorauszahlung eigentlich zwei Gründe, warum diese Vorauszahlung erhoben wird. Zum einen sollen durch den Steuerzahler zu hohe Steuernachzahlungen vermieden werden, zum anderen hat das Finanzamt die im Voraus gezahlten Steuerbeträge schon einmal sicher unter Dach und Fach. Wer damit nicht einverstanden ist, kann Einspruch gegen den Steuervorauszahlungsbescheid einlegen.

Der Einspruch gegen den Steuervorauszahlungsbescheid beim Finanzamt

Dass die Kassen des Finanzamtes ständig leer sind, ist ja hinlänglich bekannt. Nicht allen Steuerpflichtigen ist jedoch bekannt, dass man auch Einspruch gegen die Steuervorauszahlung erheben kann. Grundsätzlich werden Steuervorauszahlungen durch das Finanzamt nur dann erhoben, wenn die zu erwartende Steuereinnahme über 400,- Euro im Jahr liegt. Hierfür wird vom Finanzamt ein Voraussteuerbescheid zur Einkommensteuer erstellt, wonach der Steuerpflichtige pro Quartal mindestens 100,- Euro an Vorauszahlung entrichten muss.

Den Einspruch sollte man begründen

  • Wenn der Steuerpflichtige die Vermutung hat, dass bei der Steuerfestsetzung irgendetwas verkehrt ist, so kann er sich mit einem Einspruch gegen die Steuervorauszahlung über das Finanzamt wehren. Der Einspruch muss immer in schriftlicher Form eingereicht werden, am besten per Einschreiben, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids eingereicht werden, sich gegen den gesamten Sachverhalt beziehen.
  • Wer sich in dieser Hinsicht durch einen Steuerberater vertreten lässt, hat in den meisten Fällen die besseren Aussichten, den Einspruch gegen die Steuervorauszahlung zu gewinnen. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass der Steuerpflichtige ohne einen Steuerberater keine Chancen auf diesen Einspruch hat, nur wird der Einspruch in der Regel vom Steuerberater besser schriftlich gefertigt.
  • Die Steuervorauszahlen können aber auch schon innerhalb eines Kalenderjahres geändert werden und unterliegen nicht starren Paragraphen. Wer künftig Einkommensverluste auf sich zukommen sieht, kann beim zuständigen Finanzamt eine Senkung der Steuervorauszahlung beantragen. In der Regel werden diese Einsprüche gegen die derzeitige Steuervorauszahlung auch genehmigt. Ist allerdings eine Erhöhung des Einkommens zu erwarten, so kann das Finanzamt vom Steuerpflichtigen Auskunft über die derzeitigen Verhältnisse verlangen.

Der Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid

  • Die Festsetzung der nachträglichen Steuervorauszahlung ist durch das Finanzamt bei gestiegenen Einkommen ab einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Der Erhöhungsbetrag muss bei nachträglichen Vorauszahlungen jedoch mindestens 5000,- Euro betragen. 
  • Einen Monat nach Eintreffen des Steuerbescheides wird der im Voraus zu entrichtende Betrag durch die Finanzbehörde eingezogen. 
  • Es gibt zwei Arten von Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige jedoch zum Zeitpunkt des Einzugs der Vorauszahlung hinnehmen muss: Lohnsteuer, wenn diese direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt geschickt wird sowie Kapitalertragssteuer, wenn der Steuerpflichtige keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat oder die Höhe der Freistellung überschritten ist.
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