Alle Kategorien
Suche

Lohn nach E3 – Erklärung

Bezahlung nach Tarifvertrag ist nicht immer Pflicht.
Bezahlung nach Tarifvertrag ist nicht immer Pflicht. © Eva-Maria_Roßmann / Pixelio
Das deutsche Tarifrecht ist teilweise relativ kompliziert. Wenn Sie zum Beispiel bei einer Arbeitsstelle einen Lohn nach der Eingruppierung E3 erhalten, wissen Sie vielleicht nicht, was Sie verdienen oder wo Sie das nachlesen können. Alle Tarifverträge sind jedoch ähnlich aufgebaut und es ist nicht unmöglich, sich darin zurechtzufinden.

Lohn nach Tarifvertrag ist nicht immer Pflicht

  • Tarifverträge sind Vereinbarungen, die Gewerkschaft und Arbeitgeberverband treffen. Verpflichtend ist ein solcher Tarifvertrag nur für diejenigen, die in den jeweiligen Verbänden Mitglied sind. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag nur bindend ist, wenn der Arbeitgeber Mitglied eines Verbandes ist oder Sie als Arbeitnehmer Mitglied bei einer Gewerkschaft sind. Diese Regelung steht in der Regel unter „§1 Geltungsbereich“ eines jeden Tarifvertrages.

  • Es gibt vereinzelte Tarifverträge, die von dieser Regelung abweichen. Beispiele dafür sind die sogenannten Mindestlohntarifverträge, die es für bestimmte Branchen, wie Gebäudereinigung, Baubranche oder Pflegeberufe gibt. Daneben gibt es Mindestlöhne, die von der Regierung als bindend vorgeschrieben sind, wobei der Tarifvertrag selbst nicht allgemein verbindlich ist, wie zum Beispiel bei der Zeitarbeit.

  • Ein Tarifvertrag besteht immer aus zwei Teilen, einem Manteltarifvertrag - auch Rahmentarifvertrag genannt - und dem Entgelttarifvertrag. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Urlaub Sie haben, welche Kündigungsfristen bestehen, welche Zuschläge Ihnen zustehen usw., dann müssen Sie den Manteltarifvertrag zur Hand nehmen. Wollen Sie den Lohn oder das Gehalt sowie die Einstufungen dazu in Erfahrung bringen, sehen Sie im Entgelttarifvertrag nach.

Das bedeutet E3

  • Die Staffelung der Löhne und Gehälter erfolgt im Tarifvertrag nach sogenannten Entgeltgruppen. Die Entgeltgruppe 3 wird abgekürzt als E3. Um zu wissen, was genau hinter der Entgeltgruppe steckt, müssen Sie sich erst den Entgelttarifvertrag besorgen. Die Mindestlohntarifverträge sind jederzeit im Internet verfügbar. Spezielle Tarifverträge erhalten Sie als Gewerkschaftsmitglied kostenlos. Sind Sie kein Mitglied, müssten Sie versuchen, über die Gewerkschaft Auskunft zu erhalten.

  • Nimmt man zum Beispiel den Tarifvertrag für die Zeitarbeit, so beinhalten die Entgeltgruppe 1 und 2 Tätigkeiten, bei denen eine geringere Anlernzeit oder Erfahrung im jeweiligen Bereich ausreichend ist. Nach E3 werden Tätigkeiten bezahlt, die eine Berufsausbildung erforderlich machen.

  • Sie müssen übrigens die Entgeltgruppe auswählen, die der Aufgabe, für die Sie eingestellt werden, und nicht Ihrer Ausbildung entspricht. Es gilt immer, welche Tätigkeit überwiegend ausgeführt wird. Werden die Aufgaben im Laufe der Zeit anspruchsvoller, können Sie natürlich eine neue Einstufung vornehmen lassen.

  • Haben Sie die richtige Entgeltgruppe gefunden, suchen Sie im Tarifvertrag die Lohn- und Gehaltsübersicht. Werden Tarifverträge über längere Zeiträume abgeschlossen, sind häufig bereits Erhöhungen ab einem bestimmten Zeitraum mit vereinbart. Suchen Sie also den richtigen Zeitraum sowie die Geltungsbereiche Ost oder West. Nun können Sie den betreffenden Lohn oder das Gehalt ablesen.

Teilen: