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Lebenslanges Wohnrecht - so übereignen Sie Ihr Haus zu Lebzeiten

Bei Schenkungen gibt es viel zu beachten.
Bei Schenkungen gibt es viel zu beachten.
Wenn Sie Ihr Haus bereits zu Lebzeiten an Ihre Kinder übereignen, erhalten Sie lebenslanges Wohnrecht. Das Wohnrecht ist fest an die Immobilie gebunden und endet erst mit dem Ableben der Berechtigten.

Was Sie benötigen:

  • Übereignung
  • Grundbucheintrag
  • Notar

Bei Schenkung - lebenslanges Recht auf Wohnraum

  • Mit dem Wohnrecht erhalten die jeweiligen Personen das Recht, bestimmte Teile der Immobilie zu bewohnen. Diese Art Wohnrecht stellt eine besondere Form dar, da sie für die gesamte Lebenszeit gilt.
  • In den meisten Fällen findet das lebenslange Wohnrecht im Zusammenhang mit einer Schenkung Anwendung. Oftmals wollen Eltern Ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Ihr Haus schenken, um die Erbschaftssteuer zu sparen. Diese Schenkung ist fast immer mit einem lebenslangen Wohnrecht verbunden.
  • Das bietet den Eltern die gewünschte Sicherheit, denn sie können weiterhin in dem Haus wohnen.

Rechtliche Grundlagen für das Wohnrecht auf Lebenszeit

  • Alle rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Wohnrecht auf Lebenszeit finden Sie im Wohnungsrecht des BGB. Darin regelt der Gesetzgeber alle Belange des Aufnahmerechts der Befugten.
  • Es ist sehr wichtig, dass Sie das lebenslange Wohnrecht vertraglich regeln. Dazu gehört auch eine entsprechende Eintragung in das Grundbuch. Nur so können die Befugten Ihr lebenslanges Wohnrecht, bei Eigentümerwechsel oder Streitigkeiten, auch rechtlich geltend machen.
  • Das Wohnrecht spricht den Befugten einige Rechte, aber auch Pflichten zu.
  • Bedenken Sie, dass stets der Wohnungsberechtigte mit dem Erhalt der Sache betraut ist. Wozu auch die Lastentragung für Reparaturen, Heizung, Strom und auch öffentliche Kosten gehört.

Die Grundlagen für das lebenslange Wohnrecht sind im BGB ausführlich geregelt. Es ist wichtig, dass Sie die Übereignung einer Immobilie sowie das lebenslange Wohnrecht ordnungsgemäß absichern. Dazu gehören auch der Grundbucheintrag und der Notarvertrag.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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