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Labrador - so wird Ihr Rassehund ein Deckrüde

Aussehen und Gesundheit sind wichtige Voraussetzungen für einen Deckrüden.
Aussehen und Gesundheit sind wichtige Voraussetzungen für einen Deckrüden.
Wer mit einem Labrador züchten möchte, unterliegt den Richtlinien vom FCI, einer weltumgreifenden Organisation für Kynologie. Daher ist es notwendig, dass Ihr Rassehund bestimmte Voraussetzungen erfüllt, um ein Deckrüde zu werden. Diese werden in den Zuchtordnungen der Zuchtvereine festgelegt.

Aussehen und Wesen vom Labrador

  • Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihren Labrador als Deckrüden einzusetzen, ist es notwendig, Mitglied in einem Zuchtverein zu werden. Hier erhalten Sie einen Zwingernamen, der geschützt ist, und Sie sind verpflichtet, ein Zucht- und Deckbuch zu führen.
  • Ihr Rassehund muss im Aussehen und Wesen den Vorgaben vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der Mitglied vom FCI ist, entsprechen. Außerdem spielen gesundheitliche Aspekte bei der Zulassung eine wichtige Rolle.
  • Beachten Sie, dass Ihr Rüde eine Widerristhöhe von bis zu 57 Zentimetern aufweisen darf. Dabei sollte sein Körperbau kräftig und der Kopf breit sein und einen Stopp aufweisen.
  • Als Fellfarben werden Schwarz, Schokoladenbraun und Gelb zugelassen, wobei das Haarkleid Ihres Hundes glatt, kurz und hart sein muss und dichte Unterwolle aufweisen soll. Zum Standardaussehen gehört auch die mit Fell bedeckte Otterrute, die vom Ansatz zur Spitze hin dünner wird.
  • Sie sollten wissen, dass Ihr Rüde ein ausgeglichenes und freundliches Wesen besitzen sollte. Weder Schärfe noch Schutz- und Wachtrieb werden bei der Zuchtzulassung toleriert.

Voraussetzungen vom Rassehund als Deckrüde überprüfen

  • Soll Ihr Labrador ein anerkannter Deckrüde werden, muss er eine VDH-Ahnentafel besitzen, in der die Identifizierungsnummer vom Chip eingetragen ist. Zusätzlich muss er im Zuchtbuch des Verbandes eingetragen sein. 
  • Sie dürfen mit Ihrem Hund nicht oder nur eingeschränkt züchten, wenn bei ihm genbedingte Erkrankungen festgestellt werden. Ein Zuchtverbot erfolgt beispielsweise bei einer mittleren oder schweren Hüft- und Ellenbogendysplasie, die durch Röntgenaufnahmen festgestellt wird. Ihr Rüde muss dabei mindestens ein Jahr alt sein.
  • Werden bei einer Augenuntersuchung erbliche Erkrankungen festgestellt oder ergibt der genetische prcd-Mutations-Test, dass Ihr Hund an PRA erkrankt ist, darf er nicht oder nur eingeschränkt für die Zucht genutzt werden. Die Untersuchungen müssen nach einem Jahr erneut erfolgen.
  • Seit 2011 ist es notwendig, eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen, die für ein DNA-Profil genutzt wird. Die Auswertungen werden in einer Datenbank gespeichert.
  • Sie sollten wissen, dass Ihr Hund keine zuchtuntauglichen Fehler besitzen darf, um für Deckakte zugelassen zu werden. Dazu gehören beispielsweise fehlende Hoden, Augenliddefekte und Zahnfehler. 
  • Ihr Labrador muss nicht nur gesund, sondern auch im Aussehen den Zuchtrichtlinien entsprechen. Daher werden bei einer Zuchtzulassungsprüfung die Kriterien überprüft. Erhält Ihr Rassehund während der Veranstaltung von einem Zuchtrichter, der vom VDH zugelassen ist, die Note "sehr gut", hat er eine der Voraussetzungen zur Zulassung als Deckrüde erreicht. 
  • Ab einem Alter von einem Jahr muss Ihr Hund einen Wesenstest und eine rassetypische Prüfung als Apportier-, Jagd-, Rettungs- oder Begleithund ablegen. Dabei wird auch seine Schussfestigkeit überprüft.
  • Hat Ihr Rüde alle Prüfungen bestanden und ist er ausreichend gesund, können Sie bei Ihrem Zuchtverein alle Unterlagen einreichen und die Zuchtzulassung beantragen. Sie erhalten nach Zustimmung eine Bescheinigung.
  • Beachten Sie, dass Sie den Zuchtantrag mindestens einen Monat vor dem ersten Deckakt einreichen müssen. Außerdem muss Ihr Rüde mindestens zwölf Monate alt sein, um eine Hündin belegen zu dürfen.
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