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Kurzzeitkennzeichen am Wochenende möglich? - Wissenswertes zu diesem Kennzeichen

Das Kurzkennzeichen für kurze Fahrten beantragen!
Das Kurzkennzeichen für kurze Fahrten beantragen!
Kurzzeitkennzeichen können am Wochenende nicht beantragt werden. Die Beantragung kann nur zu den üblichen Öffnungszeiten der Behörden vorgenommen werden.

Kurzzeitkennzeichen für kurze Autofahrten

  • Wer ein Kurzzeitkennzeichen am Wochenende beantragen möchte, wird vor verschlossenen Türen stehen. Eine Beantragung ist nur bis Freitag Mittag möglich.
  • Das Kurzzeitkennzeichen - auch 5-Tage-Kennzeichen - genannt, gilt nur für fünf Tage nach dem Tage der Anmeldung.
  • Diese Kennzeichen werden vorrangig für Überführungen, Probefahrten oder auch zur Vorstellung eines Fahrzeuges beim TÜV oder der Dekra verwendet.
  • Das 5-Tage-Kennzeichen ist an dem gelben Feld am rechten Rand des Kennzeichens erkennbar. In diesem Feld befindet sich das Ablaufdatum.
  • Im Gegensatz zum gewerblichen Kennzeichen, das nur KFZ-Händler verwenden dürfen, ist das Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute zulässig. Trotzdem darf das Kennzeichen jeweils nur für ein Fahrzeug verwendet werden, und zwar für das, für das das Kurzkennzeichen beantragt wurde.
  • Aufgrund der kurzen Geltungsdauer gelten für die Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen weder die Regelungen für die Abgasplakette, noch ist eine HU- oder AU-Prüfung notwendig.

Beantragung für das Kennzeichen für Fahrten am Wochenende

  • Sie können das Kurzzeitkennzeichen zwar nicht am Wochenende, aber fürs Wochenende beantragen, um kurze Fahrten mit dem Fahrzeug zu machen.
  • Dafür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 € fällig und nochmal 10 € für das Erstellen der Kennzeichen.
  • Den Antrag für das Kurzkennzeichen geben Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ab. Dazu benötigen Sie die eVB-Nummer und Ihren Personalausweis.
  • Sind Sie Inhaber einer Firma, benötigen Sie zusätzlich noch die Gewerbeanmeldung für das Kurzzeitkennzeichen am Wochenende oder jeden beliebigen anderen Tag.
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