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Kündigungsfrist TVöD - Hintergrundwissen zu den Details

Im TVöD sollten Sie die Kündigungsfristen genau kennen.
Im TVöD sollten Sie die Kündigungsfristen genau kennen.
Ganz egal welche Art von Verträgen Sie kündigen möchten, Ihre Kündigungsfristen sollten Sie dazu genau kennen, damit Sie diese auch einhalten können. Besonders wichtig ist dies bei den Kündigungsfristen nach dem TVöD.

Was Sie zu Kündigungsfristen unbedingt wissen sollten

Die Kündigungsfrist, ist die im ausgehandelten Vertrag, beispielsweise im TVöD, festgelegte Zeitdauer, die mindestens vom Eingang, also der Mitteilung der Kündigung bis zum gewünschten Vertragsende verstreichen muss. Der Sinn und Zweck der Kündigungsfrist besteht darin, beiden Vertragspartnern eine gewisse Reaktionszeit einzuräumen. So kann zum Beispiel der Chef eines kündigenden Arbeitnehmers einen Nachfolger für den frei werdenden Aufgabenbereich suchen. Verschiedene Vertragsarten haben unterschiedliche Kündigungsfristen.

  • Bei Arbeitsverträgen werden die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgelegt. Meist basieren die Kündigungsfristen auf dem des BGB § 622 oder den jeweils zuständigen Tarifverträgen, wie beispielsweise dem TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst). Die Kündigungsfristen sind einerseits abhängig von der Dauer der Beschäftigungszeit und können je nach Dauer der Firmenzugehörigkeit zwischen 2 Wochen zum Monatsende und 6 Monaten zum Quartalsende variieren. Andererseits sind die Kündigungsfristen aber auch von der Art des Beschäftigungsverhältnisses abhängig. So beinhalten befristete Arbeitsverträge andere Kündigungsfristen als unbefristete. Details dazu sind unter anderen in Tarifverträgen wie beispielsweise im TVöD geregelt.
  • Die Kündigungsfristen von Mietverträgen werden im Mietvertrag geregelt, und zwar auf Basis der  §§ 568 bis 576b BGB.
  • Versicherungsverträge haben wieder völlig andere Kündigungsfristen. Hier finden Sie die jeweils gültigen Kündigungsfristen im Kleingedruckten Ihrer Versicherungsbedingungen. Je nach versichertem Risiko fallen die Kündigungsfristen unterschiedlich aus.

Die Fristen nach dem TVöD

Die Kündigungsfristen nach dem für Ihren Bereich zutreffenden TVöD finden Sie jeweils im 5. Abschnitt ("Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses") im § 34 im Detail aufgelistet. So lauten beispielsweise die Kündigungsfristen nach dem TVöD für den Bereich Entsorgung sinngemäß wie folgt.

  • Bis Ende des ersten halben Jahres ab Beschäftigungsbeginn beläuft sich die Kündigungsfrist nach o. g. TVöD auf 2 Wochen zum Monatsende.
  • Abgesehen davon verlängert sich die Kündigungsfrist des TVöD-E bei bis zu einer einjährigen Beschäftigungsdauer auf 1 Monat zum Monatsende.
  • Alle weiteren von der Beschäftigungsdauer abhängigen Kündigungsfristen des TVöD-E beziehen sich jeweils aufs Quartalsende. Und zwar bei 5 Jahren Mindestbeschäftigungsdauer 3 Monate, bei 8 Jahren Beschäftigungsdauer 4 Monate, bei 10 Jahren Mindestbeschäftigungsdauer 5 Monate und ab 12 Jahren Mindestbeschäftigungsdauer 6 Monate zum Ende eines Quartals.

Auf weitere Details wie Berechnung der Beschäftigungszeiten, Kündigungsfristen von zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnissen usw. einzugehen, würde in diesem Beitrag zu weit führen. Diese Details können Sie jederzeit im für Sie zutreffenden TVöD nachlesen.

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