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Kalendermonat - Definition

Der Kalendermonat erstreckt sich vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats.
Der Kalendermonat erstreckt sich vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats.
Ein Kalendermonat kann von einem Zeitmonat unterschieden werden. Dies hat Relevanz, wenn es beispielsweise um Kündigungsfristen geht. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die genaue Definition eines Kalendermonats zu kennen.

In der Theorie ist ganz klar, was ein Kalendermonat ist. Es handelt sich um den Zeitraum vom ersten eines Monats bis zum letzten Tag des gleichen Monats. Dies kann der 28., der 30. und der 31. sein. In der Rechtsprechung und wenn es um Kündigungsfristen geht, gibt es für einen Monat mitunter eine andere Definition, die als Zeitmonat bezeichnet wird.

Der Zeitraum für den Kalendermonat ist genau festgelegt

  • Ein Kalendermonat hat eine feste Definition. Pro Jahr gibt es zwölf Monate, auf die 365 Tage verteilt sind. Weil in Deutschland der Julianische Kalender verwendet wird, hat nicht der Dezember, sondern der Februar die wenigsten Tage. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Julianische Kalender im März beginnt. Der Februar ist kürzer, da sich die verbliebenen Tage auf diesen verteilen.
  • Da ein Jahr nicht 365 Tage, sondern genau 365,25 Tage hat, gibt es alle vier Jahre ein sogenanntes Schaltjahr, bei dem der Monat Februar einen Tag mehr hat. Auf diese Weise wird der Vierteltag ausgeglichen.
  • Wenn Sie einen Vertrag abschließen, wird häufig nicht der Kalendermonat, sondern der Zeitmonat zugrunde gelegt. Dies hat Relevanz, wenn Sie den Vertrag in der Mitte des Monats abschließen. Ist der erste Vertragsmonat nicht kürzer, um ihn auf den Kalendermonat anzupassen, richten sich die Kündigungsfristen nach dem Zeitmonat.

Die Definition für den Zeitmonat unterscheidet sich

  • Bei Mobilfunkverträgen ist es beispielsweise üblich, nicht einen Kalendermonat, sondern einen Zeitmonat zur Grundlage zu nehmen. Wenn Sie den Vertrag beispielsweise an einem 13. abschließen, müssen Sie diesen auch zum 13. kündigen. Der Kalendermonat hat bei diesen Verträgen keine Relevanz und auch die unterschiedlichen Längen der Monate bleiben ohne Berücksichtigung.
  • Müssen Sie eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einhalten, ist diese ab dem 13. des Monats, in dem der Vertragsschluss erfolgte, zurückzurechnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie den Vertrag zwei Monate vorher kündigen. Dann ist es nicht notwendig, die Tage im Kalender zu zählen, und Ihre Kündigung wird rechtzeitig ankommen.

Wenn Sie ein Abonnement oder einen Vertrag abschließen, sollten Sie immer zwischen einem Kalendermonat und einem Zeitmonat unterscheiden. Besonders wichtig ist dieser Unterschied, wenn Sie einen Vertrag nicht zu Beginn, sondern in der Mitte eines Monats schließen. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen eines Vertrages genau, um festzustellen, ob sich die Kündigungsfrist auf den Kalendermonat oder den Zeitmonat bezieht.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderCaroline hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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