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Ist ein Kaufvertrag per E-Mail rechtsgültig? - Das sollten Sie wissen

Kaufverträge können Sie per E-Mail schließen.
Kaufverträge können Sie per E-Mail schließen.
Das Internet stellt den Gesetzgeber vor echte Herausforderungen. Zu viele altbewährte Regelungen lassen sich nicht exakt auf die neuen elektronischen Geschäftspraktiken übertragen, und gerichtliche Auslegungen brauchen ihre Zeit. Grundsätzlich sind Sie an einen Kaufvertrag per E-Mail aber ebenso gebunden, wie an einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag. Denn rechtsgültig sind die meisten Verträge auch ohne eine bestimmte Form.

Kaufvertrag per E-Mail - Angebot und Annahme

  • Ob Sie beim Bäcker Brötchen kaufen oder eine schriftliche Warenbestellung aufgeben, der Kaufvertrag kommt immer durch ein Angebot und eine Annahme zustande. Wenn Sie zum Bäcker sagen: “Drei Brötchen bitte“, liegt darin ein Angebot; sobald er Ihnen die Brötchen zum genannten Preis übergibt, ist der Kaufvertrag rechtsgültig zustande gekommen.
  • Ebenso verhält es sich grundsätzlich, wenn Sie ein Angebot per E-Mail unterbreiten oder auf ein Angebot hin per E-Mail die Annahme erklären.
  • Nur wenige vom Gesetz speziell geregelte Vertragstypen benötigen eine besondere Form. So brauchen Sie zum Beispiel für Grundstückskaufverträge eine notarielle Beurkundung. Alle Verträge, für die das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt, können Sie auf jedem Weg abschließen.
  • Warenangebote im Internet stellen nach der Rechtsprechung jedoch ebenso wie Auslagen in einem Schaufenster noch kein Angebot, sondern erst eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.
  • Der Vertrag wird also noch nicht rechtsgültig, wenn Sie als Kunde per E-Mail bestellen. Sobald der Verkäufer Ihnen die Bestellung zu den genannten Konditionen bestätigt und die Lieferung zusagt, erklärt er damit die Annahme, und der Kaufvertrag ist wirksam.

Wann sind Onlineverträge rechtsgültig und beweissicher?

  • Wie bei jedem mündlich oder schriftlich geschlossenen Vertrag, müssen Sie im Falle eines späteren Rechtsstreits Ihre Darstellung des Sachverhalts gegebenenfalls beweisen.
  • Im elektronischen Schriftverkehr kann zum Beispiel eine digitale Signatur sicherstellen, dass eine Nachricht von einem genau bestimmbaren Empfänger zur angegebenen Zeit versendet wurde, ohne dass jemand sie hätte unbemerkt verändern können.
  • Verschicken Sie daher bei einem Onlinekaufvertrag möglichst eine zertifizierte E-Mail und achten Sie sorgfältig darauf, den gesamten Schriftwechsel abzuspeichern.

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