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Internatskosten berechnen - diese Möglichkeiten der Förderung haben Sie

Gemeinsam besser lernen im Internat
Gemeinsam besser lernen im Internat
Bei schwierigen familiären Verhältnissen, besonders talentierten Kindern oder Schülern mit Lernschwächen, ist das Lernen an einem Internat oftmals die bessere Lösung. Hier kommen Schüler in den Genuss einer intensiven pädagogischen Betreuung, haben eine breite Auswahl an Freizeitaktivitäten und lernen soziale Kompetenz im Umgang mit anderen. Jedoch können sich einkommensschwache Eltern die Internatskosten nicht immer leisten. Damit das Schulgeld dennoch bezahlbar wird, haben Sie eine Vielzahl verschiedener Förderungsmöglichkeiten.

Internatskosten individuell berechnen

  • Man unterscheidet zwischen verschiedenen Internaten. So gibt es konfessionell gebundene, freie und staatliche Internate sowie jene Einrichtungen, die der Vereinigung der deutschen Landerziehungsheime angehören. Letztere arbeiten nach dem Pestalozzi-Prinzip und sind mit durchschnittlich 1500 Euro Schulgeld im Monat am teuersten.
  • Am wenigsten Schulgeld bezahlen Sie für konfessionell gebundene Internate und öffentliche Einrichtungen, beide liegen bei etwa 500 bis 1000 Euro Schulgeld im Monat. In freien Internaten - diese werden von Stiftungen, Schulvereinen oder Unternehmen getragen - werden durchschnittlich 1250 Euro Schulgeld fällig.
  • Neben dem monatlichen Schulgeld müssen Sie mit weiteren Kosten für Taschengeld, außerschulischen Unterricht, Reisen und Schulmaterialien rechnen. Diese betragen etwa 15 bis 20 Prozent vom Schulgeld. 
  • Sehen Sie sich die Leistungen Ihres Wunschinternats an. Umso umfänglicher diese sind, desto höhere Internatskosten kommen auf Sie zu. So gibt es Internate mit Einzel- oder Mehrbettzimmern oder Teil- oder Vollverpflegung. Vergleichen Sie also verschiedene Internate.
  • Ausländische Internate sind teurer als deutsche Einrichtungen. So werden für ein englisches Internat circa 3000 Euro im Monat fällig.

Finanzielle Unterstützung durch verschiedene Ämter

  • Liegt eine "pädagogische und therapeutische Notwendigkeit" vor, kann das Jugendamt einen Teil der Internatskosten erstatten. Dies ist etwa der Fall, wenn Ihr Kind eine Lern- oder Konzentrationsschwäche oder eine psychische Erkrankung aufweist. Zusätzlich ist die Erziehung des Schülers im Elternhaus nicht gewährleistet.
  • Nachdem ein Gutachten erstellt wurde, können Eltern bei den Kosten unterstützt werden, die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen, dem Budget des Jugendamts sowie den Gesamtkosten für die Internatsunterbringung.
  • Hat Ihr Kind besondere Fähigkeiten im mathematischen, sprachlichen, musikalischen oder sportlichen Bereich, ist eine Förderung durch ein internatinternes Stipendium möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wunschinternat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So werden neben hervorragenden schulischen Leistungen Referenzschreiben der Lehrer, Motivationsschreiben des Schülers sowie Leistungstests verlangt. 
  • Geht Ihr Kind bereits in die 10. Klassenstufe und ist eine geeignete Schule zu weit vom Wohnort entfernt, kann mit dem Schüler-BAföG die Internatsunterbringung finanziert werden. Die Förderung ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Bei volljährigen Schülern kann der Bildungskredit, ein zinsgünstiges Darlehen, beantragt werden. Er sichert den Schulabschluss und beträgt 300 Euro im Monat. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Die tatsächlichen Internatskosten können Sie bis zu einer Höhe von 5000 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Alleinstehende können die Kosten für das Schulgeld absetzen, wenn sie aufgrund einer Berufstätigkeit nicht in der Lage sind, die Erziehung selbst zu übernehmen. In diesem Fall können Sie bis zu 2000 Euro im Jahr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen.
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