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Internationaler Führerschein - Hinweise

Ein internationaler Führerschein erleichtert das Autofahren im Ausland.
Ein internationaler Führerschein erleichtert das Autofahren im Ausland.
Der Internationale Führerschein erleichtert es der Polizei im Ausland zu erkennen, ob Sie fahrberechtigt sind. Sie können ihn beantragen, wenn Sie einen nationalen Führerschein besitzen.

Was Sie benötigen:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis
  • ein oder zwei aktuelle biometrische Lichtbilder (35x45 Millimeter)
  • ca. 15€ (der Betrag kann je nach Ort etwas variieren)
  • Ihren nationalen Führerschein
  • Innerhalb der EU ist der Internationale Führerschein nicht erforderlich, hier reicht der nationale Führerschein. Das gilt auch für einige europäische Länder außerhalb der EU (z.B. Schweiz), wobei generell empfohlen wird, den Internationalen Führerschein in Staaten außerhalb der EU mitzuführen. Während er für bestimmte Länder stark empfohlen wird – wie Albanien, Russland, Ukraine, Weißrussland, oder Moldavien – ist er bei Fahrten in Lateinamerika, Asien und Afrika das Mitführen immer erforderlich.
  • Grundsätzlich gilt, dass Sie sich vor einer Reise außerhalb der EU vorher immer erkundigen sollten, wie die gegenwärtige Gesetzeslage ist. Auskunft hierüber geben Automobilclubs oder die jeweilige Auslandsvertretung.
  • Wenn Sie sich in Deutschland einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen gilt dieser im Ausland nur, wenn Sie ihn zusammen mit dem nationalen Führerschein mit sich führen. In Deutschland gilt der Internationale Führerschein nicht als gültiger Fahrausweis.
  • Einen Internationalen Führerschein können Sie jeweils in der Stadt beantragen, in der Sie gemeldet sind, und zwar beim Bürgeramt oder der Führerscheinstelle. Falls Sie noch einen alten deutschen Führerschein besitzen (grau/rosa), müssen Sie ihn erst gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen, um einen Internationalen Führerschein beantragen zu können. In diesem Fall müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Ansonsten kann auch eine bevollmächtigte Person Sie vertreten, diese benötigt dann neben den im folgenden aufgelisteten Antragsdokumenten ein eigenes Ausweisdokument sowie eine schriftliche Bevollmächtigung.
  • Falls Sie keinen Kartenführerschein haben, oder einen ausländischen Führerschein besitzen, müssen Sie möglicherweise mit mindestens 2-3 Wochen für die Ausstellung des Internationalen Führerschein rechnen.
  • Wenn Sie einen nicht in deutscher Sprache ausgestellten ausländischen Führerschein besitzen, müssen Sie ihn für den Antrag von einem vereidigten Übersetzer oder einem Automobilclub übersetzen lassen. Dies gilt nicht, wenn Sie einen Kartenführerschein haben, der von einem EU-Staat ausgestellt wurde (es sei denn, die Schrift ist griechischer oder kyrillisch).
  • Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Es kann sich eine geringere Gültigkeit ergeben, wenn auf dem nationalen Führerschein befristete Klassen erscheinen, die kürzer als drei Jahre gültig sind.
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