Alle Kategorien
Suche

Fahrerkarte beantragen - Kosten

Die Fahrerkarte spielt vor allem für Transportfahrzeuge eine Rolle.
Die Fahrerkarte spielt vor allem für Transportfahrzeuge eine Rolle.
Eine Fahrerkarte ist ein digitales Kontrollgerät für Neufahrzeuge, das gemäß der Fahrpersonalverordnung von 2006 für viele Transportfahrzeuge zu beantragen ist. Wann und wo müssen Sie die Karte beantragen und welche Kosten fallen für Sie an?

Fahrerkarte beantragen - wo und wieso?

Wenn Sie eine Fahrerkarte beantragen wollen, dann wenden Sie sich an Ihr lokales TÜV-Amt. 

  • Sie brauchen für den Antrag Ihren Personalausweis, einen EU-Führerschein, eine Meldebestätigung und ein aktuelles Lichtbild. Falls Sie keinen EU-Kartenführerschein besitzen, dann müssen Sie zunächst einen Antrag auf jenen stellen.
  • Aus der Meldebestätigung muss hervorgehen, dass Sie in dem Bundesland wohnhaft sind, in dem Sie den Antrag stellen. Ein Wohnsitz in Deutschland ist neben dem Führerschein oberste Voraussetzung für die Karte. 
  • Alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung, die über eine Gewichtsbegrenzung von 3,5 Tonnen hinausgehen, müssen laut Fahrpersonalverordnung immer von einem Fahrer mit Fahrerkarte geführt werden. Auch Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen sind gesetzlich bindend auf eine Fahrerkarte angewiesen.

Wenn Sie die Karte beantragen, dann fallen für Sie Kosten an.

Kosten für den Kartenantrag

Die Kosten für eine Fahrerkarte liegen zwischen 20 und 50 Euro. 

  • Die Kartenkosten bestehen aus einer Verwaltungsgebühr und einer sogenannten KBA-Gebühr. Zudem ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen enthalten. Bei der KBA-Gebühr handelt es sich um einen Geldbetrag, der an das Kraftfahrtbundesamt abgeführt wird. 
  • Der endgültige Preis für eine Fahrerkarte variiert mit dem Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg bezahlen Sie beispielsweise 37 Euro, in Sachsen kostet Sie die Karte nur 35,50 Euro (Stand Oktober 2013). Die KBA-Gebühr bleibt mit den Bundesländern gleich und ist in den genannten Preisen mit 12 Euro inbegriffen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die anfallenden Gebühren entweder bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Da sämtliche Kontobewegungen bei Banken oft in die Kontoverwaltungsgebühr eingehen, ist die Barzahlung deutlich sinnvoller.
  • Falls Sie sich die Karte per Post zustellen lassen, kann eine Zusatzgebühr erhoben werden. Es ist deshalb sinnvoll, die Fahrerkarte eher abzuholen, als sich schicken zu lassen. 
  • Beachten Sie, dass sich die Preise für die Fahrerkarte jedes Jahr verändern können. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Dokument innerhalb Bayerns auch in 5 Jahren noch 37 Euro kosten wird.
  • Sie müssen Ihre Fahrerkarte je nach 5 Jahren verlängern lassen. Bei der Verlängerung fällt die Gebühr in gesamter Höhe noch einmal an, da eine neue Karte erstellt wird. 
helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
Teilen: