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Hund gefunden - was tun?

Einen zugelaufenen Hund dem Tierheim melden.
Einen zugelaufenen Hund dem Tierheim melden. © Oliver_Haja / Pixelio
Wenn Sie einen Hund gefunden haben, müssen Sie das melden. Sie können ihn nicht einfach so stillschweigend behalten. Wer für einen Fundhund zuständig ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Maßnahmen, wenn Sie einen herrenlosen Hund finden

Denken Sie immer daran, dass Sie für einen Fundhund eine völlig fremde Person sind. Sie kennen seine Macken nicht und wissen nicht, ob er aggressiv reagiert, wenn Sie sich ihm nähern. Ihre eigene Sicherheit geht auf jeden Fall vor.

  • Ist der Hund zutraulich, sprechen Sie ihn freundlich an und locken ihn so zu sich, wenn Sie keine Angst vor ihm haben. Gehen Sie dabei unbedingt in die Hocke und machen Sie sich klein.
  • Kommt der Hund zu Ihnen, schauen Sie ihn sich genau an. Viele Hunde tragen einen Adressanhänger am Halsband oder haben eine Telefonnummer direkt auf Halsband oder Geschirr gestickt. Dann sollten Sie sofort den Besitzer benachrichtigen, wenn Sie ein Handy dabei haben. 
  • Hören Sie aufmerksam in die Umgebung. Oft ist der Hund seinem Besitzer kurz vorher entlaufen, weil er plötzlich einem Jagdobjekt hinterher gehetzt ist. Wenn Sie Rufe oder Pfiffe hören, die darauf schließen lassen, dass sie dem entlaufenden Hund gelten, sollten Sie kurz zurückrufen, dass der Hund bei Ihnen ist. 
  • Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie einen angebundenen Hund gefunden haben. Wenn es eine entlegene Stelle im Wald ist, dann ist davon auszugehen, dass der Hund einfach ausgesetzt wurde. Da so etwas eine strafbare Handlung ist, sollten Sie sofort die Polizei informieren. 
  • Wenn Sie unterwegs ein Handy gefunden haben, fragen Sie sich wahrscheinlich, was Sie damit tun …

Einen gefundenen Vierbeiner melden

Können Sie selbst den Besitzer des gefundenen Hundes nicht ausfindig machen, müssen Sie den Ausreißer melden.

  • Ihre erste Anlaufstelle sollte dabei das Tierheim sein, das für Ihre Gemeinde zuständig ist. Rufen Sie dort an und schildern Sie den Fall. Das Tierheim ist verpflichtet, den gefundenen Hund aufzunehmen. Dafür erhält es regelmäßig Zuschüsse von der Gemeinde. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie das Tier dort vorbeibringen.
  • Ist das Tierheim telefonisch nicht zu erreichen, sollten Sie sich an die örtliche Polizeistation wenden. Auch sie sind dafür zuständig, sich um herrenlose Hunde zu kümmern. Und sei es auch nur, dass die Polizisten Sie fragen, ob Sie den Hund mitnehmen und am nächsten Tag selber ins Tierheim bringen können. Aber dann haben Sie den Hund ordnungsgemäß gemeldet und keine Fundunterschlagung begangen. Können Sie sich nicht weiter um den gefundenen Hund kümmern, ist die Polizei verpflichtet, eine Lösung zu suchen.
  • Wenn der Hund krank oder verletzt ist, müssen Sie ihm auch helfen und gegebenenfalls zum Tierarzt bringen. Denken Sie daran, wenn Sie den Hund eigenmächtig zum Tierarzt bringen, müssen Sie unter Umständen die Behandlung bezahlen, wenn sich im Nachhinein kein Besitzer ausfindig machen lässt. Klären Sie das unbedingt vorher ab.

Denken Sie immer daran: Ein entlaufener Hund wird wahrscheinlich schmerzlich von seinen Besitzern vermisst. Helfen Sie dem Hund, dass er schnell wieder nach Hause findet.

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