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Wohin mit dem Hund bei Krankenhausaufenthalt?

Ihr Hund darf leider nicht mit ins Krankenhaus.
Ihr Hund darf leider nicht mit ins Krankenhaus.
Der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus ist in der Regel nicht angenehm. Hat man zusätzlich die Sorge darum, wohin mit dem Hund, während man selbst sich nicht um ihn kümmern kann, ist es gut, bereits im Vorfeld geeignete Möglichkeiten gefunden zu haben, den Hund sicher und zu seinem Wohle unterzubringen.

Was Sie benötigen:

  • Chipnummer Ihres Hundes
  • Personalausweis

Der Hund ist Teil der Familie, da ist es nicht weiter schlimm, wenn ein Familienmitglied im Krankenhaus liegt – der  Hund ist trotzdem durch die anderen Familienmitglieder versorgt. Etwas komplizierter kann es sich gestalten für die „Alleinerzieher“ unter den Hundebesitzern. Sie sehen sich mit der Tatsache konfrontiert, einerseits für die eigene Gesundheit zu sorgen und andererseits für das Wohl des Hundes. Gibt es bereits Vertrauenspersonen, die Ihren Hund zu sich nehmen, können sie sich in aller Ruhe auf Ihre Genesung konzentrieren. Doch was, wenn nicht?

  • Haben Sie niemanden, dem Sie Ihren Hund anvertrauen können, sollten Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten informieren, die an Ihrem Wohnort angeboten werden. Eine gute Adresse für viele Stadtbewohner ist die mittlerweile sehr verbreitete Nachbarschaftshilfe.
  • Eine andere Möglichkeit Ihren Hund unterzubringen ist eine der vielen Hunde-Pensionen. Am Besten für den Hund ist es allerdings bei jemandem zu sein, den er bereits kennt und dem er idealer Weise auch vertraut.
  • Wer sich frühzeitig darauf vorbereitet, seinen Liebling in fremde Hände zu geben, kann sich selbst und vor allem dem Hund viel Stress und Sorge ersparen.

Wohin mit dem Hund bei plötzlichem Krankenhausaufenthalt?

  • Bei einem Unfall, der Sie unvorbereitet und unvermittelt trifft, sind Sie womöglich nicht mehr in der Lage, geeignete Maßnahmen zu treffen. Hier ist es gut, wenn Sie gut auffindbar an Ihrem Körper einen Hinweis tragen, der dem Rettungshelfer schnell und klar vermittelt, wer sich um den Hund kümmert. Falls Ihr Hund anwesend ist, können Sie so auch verhindern, dass er, ohnehin geschockt, eingefangen und ins Tierheim gebracht werden muss.
  • Achtung: Bringen Sie den Hinweis nicht am Halsband Ihres Hundes an, denn der Hund steht in einer Unfallsituation unter sehr großem Stress und es ist fraglich, ob er genug Zutrauen hat, sich von einer fremden Person anfassen zu lassen!
  • Für den Fall, dass Ihr Hund alleine zu Hause auf Sie wartet, vergessen Sie nicht, dass Ihre Vertrauensperson auch einen Schlüssel für Ihre Wohnung benötigt. Und beachten Sie, dass diese Person auch jederzeit erreichbar sein sollte – ein Unfall kann Sie überall und zu jeder Tages- und Nachtzeit überraschen!
  • Eine gute Möglichkeit um sich auch finanziell abzusichern, ist das sogenannte „Krankenhaustagegeld für Tierhalter“. Diese Versicherung stellt einen Betrag von ca. 20,- Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus zur Verfügung, um eine gute Versorgung Ihres Hundes zu gewährleisten. Mit jährlichen Beiträgen zwischen 30,- und 50,- Euro ist das für alleinerziehende Hundehalter eine attraktive Option.
  • Abzuschließen ist die Versicherung für Krankenhaustagegeld in Deutschland bei folgenden Anbietern: Agila, Uelzener, Allianz, Axa, Helvetia und Innovima. Sie benötigen dazu lediglich Ihren Personalausweis und außerdem sollten Sie  die Chipnummer Ihres Hundes parat haben, wenn Sie die Versicherung bei einer Niederlassung vor Ort abschließen. Noch einfacher geht’s per Internet-Vertrag: anfordern, ausfüllen, unterschreiben, zurückschicken – die Vertrags-Unterlagen werden Ihnen daraufhin zugesandt.
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