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Hellhörige Wohnung - was tun?

Gegen eine hellhörige Wohnung lässt sich leicht etwas unternehmen.
Gegen eine hellhörige Wohnung lässt sich leicht etwas unternehmen.
In einem Mehrfamilienhaus leben Sie mit Ihren Nachbarn Wand an Wand. Eine hellhörige Wohnung, in der Sie die anderen Hausbewohner durch dünne Wände hören können und Ihnen diese wortwörtlich im Obergeschoss auf dem Kopf herum trampeln, ist dann einfach nur nervig. Es gibt jedoch einige einfache und auch in Mietwohnungen erlaubte Möglichkeiten, Ihre Wohnung schallgedämmter zu machen.

Die hellhörige Wohnung durch einfache Kniffe schallgedämpfter machen

In Mietwohnungen dürfen Sie ohne Zustimmung Ihres Vermieters keine baulichen Maßnahmen vornehmen. Allerdings können Sie schon durch einige kleine Kniffe den Schallschutz Ihrer Wohnung erheblich verbessern. 

  • Eine gute Methode, um Geräusche der Nachbarn unter Ihnen zu dämpfen, ist das Verlegen eines Teppichbodens in Ihrer Wohnung. Sie dürfen ohne Zustimmung des Vermieters Teppichboden verlegen, sollten jedoch darauf achten, dass Sie den darunter liegenden Boden - etwa Fliesen oder Laminat - nicht durch Teppichkleber beschädigen. Oft reicht es schon völlig aus, wenn Sie den Teppichboden ohne Kleber auf den alten Boden legen.
  • Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Verlegung des Teppichbodens sogenannte Trittschallplatten oder dämmende Matten unter den neuen Boden zu legen. Lassen Sie sich hierzu am besten im Baumarkt beraten. 
  • Eine Alternative zu Teppichfußboden sind mehrere kleine Teppiche, die am besten aus dickem Material sein sollten, um hellhörige Geräusche ideal zu dämmen. 
  • Wenn Ihr Haus aus sehr dünnen Wänden besteht und Sie die Geräusche Ihrer Nachbarn im Nebenzimmer nerven, können Sie mit dem Verrücken von Möbeln leicht Abhilfe schaffen. Stellen Sie beispielsweise einen großen Kleiderschrank oder Ihr großes Bücherregal direkt an die Wand zur Nachbarwohnung. Die Möbel dienen als provisorische Verstärkung der Dicke der Wand und dämpfen Geräusche sehr gut. 
  • Auch Vorhänge aus dickem und sehr festem Stoff an den Fenstern dämpfen den Schall ausgezeichnet.

Möglichkeiten der baulichen Maßnahmen zum Lärmschutz

Bauliche Veränderungen an einer Mietwohnung dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters von Ihnen selber durchgeführt werden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Ihr Vermieter die Baumaßnahmen durch eine entsprechende Handwerksfirma in Auftrag gibt.

  • Um Geräusche der Nachbarn über Ihnen zu dämmen, besteht die Möglichkeit, die hellhörige Decke mit Gipskartonplatten zu verkleiden. Besonders wenn die Decke bisher mit hochwertigen Holzpaneelen verkleidet ist, ist diese Dämmung Sache des Fachmanns. 
  • Eine weitere Option besteht darin, durch Rigipsplatten Zwischenwände im Abstand von nur wenigen Zentimetern zu den alten Wänden einzuziehen und die Zwischenräume mit dämmender Glaswolle zu füllen. Bedenken Sie bei dieser Maßnahme jedoch, dass Ihre Wohnräume entsprechend der neu eingezogenen Wände geringfügig verkleinert werden.
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