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Heilpädagoge und sein Gehalt - so gelingt die Existenzgründung mit einer heilpädagogischen Praxis

So gründen Sie eine heilpädagogische Praxis.
So gründen Sie eine heilpädagogische Praxis. © Gerd_Altmann / Pixelio
Als Heilpädagoge zu arbeiten ist eine sehr erfüllende Aufgabe, denn kaum ein Beruf im sozialen Bereich ist so vielseitig einsetzbar, wie dieser. Auch ist hierbei das Gehalt sehr verschieden, viele Pädagogen überlegen sich hierbei auch eine eigene heilpädagogische Praxis zu gründen.

Das Gehalt eines Heilpädagogen ist sehr unterschiedlich, hierbei spielt es eine große Rolle, in welchem Bereich Sie arbeiten und in welcher Position.

Die Aufgaben eines Heilpädagogen - einige Fakten zum Beruf und Gehalt

  • Die Ausbildung zum Heilpädagogen erfolgt meist durch eine schulische Weiterbildung. Hierbei müssen Sie entweder eine Erzieher-Ausbildung vorweisen oder Kinderpfleger sein. Als Erzieher können Sie diese Weiterbildung nach einem Jahr Berufspraxis aufnehmen. Als Kinderpfleger müssen Sie zuerst 7 Berufsjahre vorweisen.
  • Die Aufgaben eines Heilpädagogen sind sehr unterschiedlich, denn Sie können in nahezu jedem Bereich der sozialen Arbeit tätig werden. Hierbei helfen und unterstützen Sie Menschen mit Beeinträchtigung, besser zurecht zu kommen. Egal ob diese nun physischer oder psychischer Natur ist.
  • Das Gehalt kann hierbei stark schwanken. Im Durchschnitt erhält ein Pädagoge zwischen 2600-3900€ brutto.

Eine eigene Praxis gründen - Wissenswertes zur Zulassung für einen Heilpädagogen

  • Viele Fachkräfte denken darüber nach, eine eigene heilpädagogische Praxis zu gründen. Hierbei sollten Sie einen Schwerpunkt wählen. Egal ob dies nun im Bereich der Frühförderung oder gar Erziehungsberatung liegt, Sie haben die Wahl.
  • Eine Praxis zu gründen bringt einige Vorlagen mit sich, denn hierbei benötigen Sie zuerst einmal die Zulassung als Heilpädagoge und die staatliche Anerkennung.
  • Eine Praxis können Sie erst nach einigen Berufsjahren gründen. Hierbei müssen Sie auch einen Antrag auf eine Zulassung stellen.
  • Der Antrag fordert viele Punkte, die wichtig sind für eine Gründung. Hierbei müssen Sie alle Punkte genau ausfüllen und beantworten. Zuständig dafür ist der Berufsverband für Heilpädagogen.
  • Mit einer eigenen Praxis erhalten Sie kein reguläres Gehalt, Sie arbeiten freiberuflich und können, je nach Behandlung, mit dem Jugendamt, Sozialamt oder gar den Krankenkassen abrechnen. Üblich ist dort ein Stundensatz zwischen 25-45€.

Als Heilpädagoge eine eigene Praxis zu gründen muss also gut überlegt sein. Viele Fachkräfte ziehen dennoch lieber eine Festanstellung mit einem festen Gehalt vor.

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