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Gutscheine: Gültigkeitsdauer per Gesetz - wichtige Hinweise

Gutscheine haben eine lange Gültigkeitsdauer per Gesetz.
Gutscheine haben eine lange Gültigkeitsdauer per Gesetz.
Wer einen Gutschein hat, wird sich bestimmt fragen, wie lange die Gültigkeitsdauer von Gutscheine nach per Gesetz ist. Sie sollten hierzu einige Hinweise und vor allem die gesetzliche Verjährungsfrist berücksichtigen.

Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen per Gesetz ermitteln

  • Beachten Sie, dass Gutscheine Dokumente sind, die Ihnen einen Anspruch auf eine Leistung gewähren. Diese Leistung kann ein Sachwert oder eine Dienstleistung sein.
  • Wer Gutscheine geschenkt bekommen hat, sollte zuerst prüfen, ob auf den Gutscheinen eine Gültigkeitsdauer auf der Rückseite vermerkt ist. Oft finden Sie dies klein gedruckt auf der Rückseite der Gutscheine.
  • Sie sollten wissen, dass Gutscheine nach per Gesetz grundsätzlich in der regelmäßigen Verjährungsfrist verfallen. Sie sind folglich drei Jahre lang gültig. Man beginnt, die drei Jahre ab dem 31. Dezember des Ausstellungsjahres zu berechnen.
  • Die Verjährungsfrist per Gesetz regelt grundsätzlich die Gültigkeitsdauer für alle Gutscheine.

Wissenswertes über das Einlösen von Gutscheinen

  • Wer Gutscheine erhält, sollte wissen, dass die Geschäfte nicht verpflichtet sind, den Wert in Bargeld auszuzahlen.
  • Kaufen Sie nun etwas, das unter dem Betrag des Gutscheinwertes liegt, so bekommen Sie den restlichen Betrag wieder gutgeschrieben. Wird Ihnen der Betrag hingegen in bar ausgezahlt, so ist dies lediglich Kulanz.
  • Beachten Sie stets die Gültigkeitsdauer, die Gutscheine per Gesetz haben. Sie haben per Gesetz eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren - gerechnet ab dem 31.12 des Ausstellungsjahres.
  • Wollen Sie einen höheren Sachwert kaufen und verwenden die Gutscheine, so müssen Sie lediglich den noch offenen Betrag begleichen.
  • Gutscheine, die nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, sind übertragbar. Sie können sie folglich weiterverschenken, auch wenn so etwas unhöflich gegenüber dem Schenker ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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