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Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub planen - so gelingt's stressfrei

Familienurlaube nach einer Trennung sind schwer zu organisieren
Familienurlaube nach einer Trennung sind schwer zu organisieren © Dieter_Schütz / Pixelio
Wenn Sie sich mit Ihrem ehemaligen Partner das Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder teilen, so müssen Sie ein gutes Organisationsvermögen besitzen, um alle Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Stressig kann es dann werden, wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben und einen Urlaub planen möchten.

Wenn Sie und Ihr ehemaliger Partner das gemeinsame Sorgerecht haben und ein Urlaub ansteht, so müssen Sie diesen gut organisieren, damit alle eine entspannte und möglichst stressfreie Ferienzeit ohne Missgunst verleben können. Hier einige Anregungen, wie Ihnen das gelingt.

Gemeinsames Sorgerecht kann bei der Urlaubsplanung kompliziert werden

Im Hinblick auf den Urlaub müssen Sie unter Umständen besonders viele Kompromisse eingehen, wenn sowohl Sie als auch Ihr Ex-Partner die Ferienzeit gemeinsam mit den Kindern verbringen möchten.

  • Planen Sie daher die Ferien sorgfältig und vor allem rechtzeitig. So verhindern Sie Missverständnisse und Stress, kurz bevor Sie und Ihre Kinder Ihren Urlaub antreten möchten.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem ehemaligen Partner daher frühzeitig, ob dieser gerne mit Ihren gemeinsamen Kindern verreisen möchte. Wenn die Kinder bereits schulpflichtig sind, gilt es, den Urlaub besonders gut vorzubereiten und einzuteilen, schließlich ist in diesem Fall die gemeinsame Zeit, die für einen Urlaub zur Verfügung steht, besonders knapp.
  • Wenn beide Elternteile sich das Sorgerecht teilen, so sollten die Kinder, wenn sie es möchten, mit beiden auch gleich viel Zeit verbringen können und dürfen.
  • Wenn Ihre Kinder bereits im Teenageralter sind, sollten Sie diese unbedingt in die Urlaubsplanung miteinbeziehen. Es kann gut möglich sein, dass sie in diesem Fall weder mit ihrer Mutter noch mit ihrem Vater verreisen möchten, sondern ihre Ferien lieber selbst gestalten. Dies sollten sowohl Sie als auch Ihr ehemaliger Partner berücksichtigen.
  • Ein gemeinsames Sorgerecht beinhaltet Urlaub nur bedingt. Sie sind nicht verpflichtet mit Ihren Kindern eine kostspielige Reise zu machen. Dies ist schließlich auch eine Kostenfrage. Wenn Sie es also vorziehen mit Ihren Kindern lieber daheimzubleiben und Ausflüge zu unternehmen, so kann das für Ihre Sprösslinge genauso schön sein wie ein Strandurlaub. Versuchen Sie daher nicht die Gunst Ihrer Kinder zu gewinnen, indem Sie diesen einen möglichst teuren Urlaub spendieren. Kinder lassen sich nicht bestechen und werden es gnadenlos ausnutzen, wenn sie merken, dass Sie Ihren Ex-Partner damit ausstechen wollen.
  • Handeln und planen Sie immer so, dass Sie das Wohl Ihrer gemeinsamen Kinder im Blick haben und nicht Ihre eigenen, vielleicht negativen Gefühle Ihrem ehemaligen Partner gegenüber in den Vordergrund stellen. Ein Urlaub dient der Erholung und sollte nicht Schauplatz innerfamiliärer Konflikte und Probleme sein.

So gelingt ein gemeinsamer Urlaub

Wenn Sie und Ihr ehemaliger Partner sich das Sorgerecht teilen und sich miteinander gut verstehen, so steht einem gemeinsamen Urlaub nichts im Wege.

  • Allerdings sollten Sie in diesem Fall offen mit Ihren Kindern sprechen und ihnen klar machen, dass ihre Eltern trotzdem getrennte Wege gehen. Es besteht sonst die Gefahr, dass Ihre Kinder sich falsche Hoffnungen machen und glauben ihre Eltern seien wieder ein Paar.
  • Lassen Sie sich lieber nicht auf einen Urlaub mit neuen Partnern und Stiefkindern ein. Ein solches Unternehmen birgt eine große Konfliktgefahr und verläuft selten harmonisch.
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