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Gemeinsames Sorgerecht - Rechte des Vaters

Ein gemeinsames Sorgerecht stärkt die Rechte des Vaters.
Ein gemeinsames Sorgerecht stärkt die Rechte des Vaters.
Wer gerade eine Scheidung erlebt hat, wird sich in vielen Punkten umgewöhnen müssen. Ein gemeinsames Sorgerecht ist dabei für die Kinder immer eine gute Regelung, wenn sich Vater und Mutter um sie kümmern und dabei nicht die Rechte eines Erziehungsberechtigten, oft des Vaters, zu kurz kommen.

Die Rechte des Vaters bei der gemeinsamen Sorge

  • Ein gemeinsames Sorgerecht umfasst immer die Personensorge und die Vermögenssorge. Sie können die Einzelheiten darüber in § 1629 Bürgerliches Gesetzbuch nachlesen.
  • So vertreten dann beide Elternteile Ihr Kind gemeinschaftlich. Die Rechte des Vaters sind dann genau so stark, wie die der Mutter. Geht es um alltägliche Angelegenheiten, so darf ein Elternteil auch alleine entscheiden.
  • Müssen Entscheidungen getroffen werden, die größeres Ausmaß haben, so geht dies nur in Absprache miteinander. Dies betrifft zum Beispiel, auf welche Schule Ihr Kind geht oder wohin es mit wem verreisen darf. Das darf der Vater nicht alleine entscheiden, sondern nur in Absprache.
  • Kommt es zu einem Unfall, der eine schnelle Entscheidung erforderlich macht, so zum Beispiel bei einer Krankheit, einem Unfall des Partners oder des Kindes oder einer anderen Notsituation, so hat der Sorgeberechtigte vor Ort ein Notvertretungsrecht und darf alles entscheiden und in die Wege leiten, was dem Kind hilft.
  • Sie sollten beachten, dass Sie kein Vertretungsrecht des Kindes haben, wenn Sie auf der einen Seite Vertragspartner sind und andererseits Ihr Kind vertreten. Das geht nur, wenn das Rechtsgeschäft für Kind nur vorteilhaft ist. Das ist zum Beispiel bei einer Schenkung der Fall, die keine finanziellen Pflichten auslöst.
  • Darüber hinaus gibt es auch Rechtsgeschäfte, für die Sie eine Genehmigung des Familiengerichts brauchen. Dies betrifft zum Beispiel, auf welche Schule Ihr Kind geht oder wohin es mit wem verreisen darf.

Ein gemeinsames Sorgerecht nicht nur für Ehepaare

  • Grundsätzlich ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. So sieht es das Grundgesetz vor. So werden Rechte und Pflichten begründet, in denen sich die Elternteile bei der gemeinsamen Sorge absprechen müssen.
  • Bei Ehepaaren haben beide Ehepartner ein gemeinsames Sorgerecht. Die Rechte des Vaters stehen dann nicht hinter denen der Mutter zurück.
  • Haben Sie ein Kind und sind nicht verheiratet, so haben Sie nur dann beide das Recht zur Sorge, wenn der Vater eine Erklärung hierüber abgibt. Ist das nicht der Fall, hat nur die Mutter dieses alleinige Recht.
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