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GEMA-Vordrucke - so füllen Sie das Formular "Musikfolge Einzelveranstaltung" richtig aus

Machen Sie in den Vordrucken immer wahrheitsgemäße Angaben.
Machen Sie in den Vordrucken immer wahrheitsgemäße Angaben.
Wer Konzerte veranstaltet oder als Band/Einzelkünstler live auftritt, kommt meist um GEMA-Vordrucke nicht herum. Denn wenn Musik öffentlich aufgeführt wird, kommt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ins Spiel.

Wenn allerdings keiner der Künstler Mitglied bei der GEMA ist und auch keine dort registrierten Songs gespielt werden, können Sie sich den Aufwand sparen. Allerdings schickt die Gesellschaft durchaus stichprobenartig Kontrolleure zu Konzerten, um das zu prüfen.

So können Sie sich die GEMA-Vordrucke besorgen

  1. Begeben Sie sich auf die Website der GEMA und navigieren Sie zu dem PDF-Formular "Musikfolge Einzelveranstaltung".
  2. Laden Sie sich das Formular herunter und speichern es auf Ihrem PC.
  3. Drucken Sie es entsprechend der Anzahl der auftretenden Bands bzw. Künstler aus. Jede Band bzw. jeder Künstler muss die Vordrucke ausfüllen.

Füllen Sie die Vordrucke am besten erst nach der Veranstaltung aus, denn erst dann wissen Sie, welche Songs Sie bzw. die Bands wirklich gespielt haben. Zum Beispiel bei unvorhergesehenen Zugaben kann es durchaus sein, dass die Songliste sich erweitert bzw. verändert.

So füllen Sie das Formular "Musikfolge Einzelveranstaltung" aus

Bild 3
  1. Wählen Sie im rechten Pull-Down-Menü die für den Wohnsitz des Veranstalters zuständige Bezirksdirektion. München ist hier nicht mehr mit aufgeführt, da seit 2010 Nürnberg zuständig ist.
  2. Wenn Sie Mitglied bei der GEMA sind, geben Sie rechts Ihre Kundennummer ein.
  3. Im folgenden Bereich werden "Angaben zum Veranstalter" verlangt. Füllen Sie alle Felder wahrheitsgemäß aus. Vorschläge zur "Art der Veranstaltung" finden Sie unterhalb des Bereichs (Konzert etc.).
  4. Danach folgen die "Angaben zur Kapelle". Damit sind die Bands bzw. Künstler gemeint. Ist ein Künstler Mitglied bei der GEMA, tragen Sie im dafür vorgesehenen Feld dessen Mitgliedsnummer ein. (Eine Band kann nicht Mitglied sein, immer nur eine einzelne Person.)
  5. Bei den "Angaben zur Musiknutzung" wird nach den Werknummern gefragt. Diese Spalten brauchen Sie bzw. die Künstler nur dann auszufüllen, wenn eine Mitgliedschaft besteht und die Werke pflichtgemäß bei der GEMA gemeldet wurden oder wenn Stücke gespielt werden, die von Dritten komponiert wurden.
  6. Jetzt können Sie das Formular ausdrucken und unterschreiben oder Ihre Unterschrift digital einfügen. Klicken Sie für die zweite Möglichkeit auf den orangefarbenen kleinen Button, um weitere Anweisungen zu erhalten.
  7. Sie können die ausgefüllten Vordrucke per E-Mail oder per Post an die zuständige Bezirksdirektion senden, die Sie ganz am Anfang ausgewählt haben. Nach ein paar Wochen erhalten Sie eine Rechnung über die zu entrichtenden Gebühren.

Noch ein Tipp: Wenn zu dem Konzert wesentlich weniger Leute kommen als geplant, haben Sie die Möglichkeit, die "Härtefallnachlassregel für Einzelveranstaltungen" in Anspruch zu nehmen. Dabei fallen wesentlich geringere Gebühren an als bei regulärer Abrechnung. Rufen Sie einfach bei der Bezirksdirektion an und klagen Sie Ihr Leid. Man wird Ihnen sicher weiterhelfen, was zu tun ist.

Bild 4
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