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Garantie auf elektronische Geräte - Hinweise

Gewährleistung geht vor Garantie.
Gewährleistung geht vor Garantie.
Elektronische Geräte kosten Geld. Sind sie fehlerhaft, stehen Ihnen als Käufer die Gewährleistungsrechte nach dem Gesetz zu. Viele Händler oder Hersteller geben zusätzlich eine Garantie. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, was diese eigentlich wert ist.

Fehlerhafte elektronische Geräte unterliegen wie jede Ware der Gewährleistungshaftung des Kaufrechts. Eine Garantie kann zusätzliche Rechte begründen.

Auch für elektronische Geräte gilt primär Gewährleistungsrecht

  • Nach dem Gewährleistungsrecht muss der Verkäufer fehlerhafte elektronische Geräte nachbessern. Dies bedeutet, dass er zwei Reparaturversuche hat oder die Ware gegen fehlerfreie Ware austauschen kann. Kommt es auf diesem Wege zu keiner Einigung, können Sie den Kaufpreis mindern oder bei erheblichen Fehlern vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Zusätzlich werben Händler oder Hersteller mit einer Garantie. Der Begriff der "Garantie" ist inhaltlich völlig unbestimmt. Es kommt im Einzelfall darauf an, wie diese ausgestaltet ist. Hier ist vieles möglich.
  • Wichtig ist, dass Sie primär Ihre Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und erst dann, wenn diese nicht mehr greifen, auf die Garantie zurückgreifen. Im Regelfall sind die Gewährleistungsrechte für die Käufer günstiger und vor allem leichter realisierbar.

Garantie muss im Detail beschrieben werden

  • Insoweit schreibt das Gesetz in § 477 BGB vor, dass eine Garantie einfach und verständlich abgefasst sein muss. Sie muss den Käufer darüber aufklären, dass sie die gesetzliche Gewährleistung nicht außer Kraft setzt. Vor allem muss der Verkäufer alle notwendigen Angaben zu deren Inhalt machen, die Sie als Käufer benötigen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen.
  • Inhaltlich kann eine Garantie für elektronische Geräte darauf hinauslaufen, dass die normalerweise zugunsten des Käufers bis 6 Monate bestehende Vermutung der Fehlerhaftigkeit vom Zeitpunkt des Kaufvertrages an auf beispielsweise ein Jahr ausgedehnt wird.
  • Sie kann auch darin bestehen, dass bestimmte Teile (Akku, PC-Laufwerk) grundsätzlich auch dann ersetzt werden, wenn die Gewährleistungszeit von normalerweise zwei Jahren abgelaufen ist.

Entscheidend ist also, dass Sie sich die Bedingungen der Garantie vom Verkäufer im Detail erläutern lassen. Sie dürfen nach dem Gesetz verlangen, dass Ihnen die Garantieerklärung schriftlich übergeben wird. Sie sollten unbedingt auch das Kleingedruckte lesen, da dort eine vermeintlich günstige Garantie oft wieder eingeschränkt wird.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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