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Für eine Mietkaution die Zinsen berechnen - Wissenswertes für Mieter

Für eine Mietkaution die Zinsen berechnen - Wissenswertes für Mieter2:58
Video von Galina Schlundt2:58

Der Vermieter darf mit der Mietkaution nicht machen, was er will. Er muss sie auf einem Kautionskonto verzinslich anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu. Sie können diese ungefähr selbst berechnen und den Kontostand nachvollziehen.

Die Höhe der Mietkaution kann bis zur gesetzlichen Maximalhöhe frei verhandelt werden. Sie darf das Dreifache der bei Beginn des Mietverhältnisses zulässigen Monatskaltmiete ohne Nebenkosten betragen.

Mietkaution gehört auf ein Sonderkonto

  • Ihr Vermieter muss die Kaution bei einer Bank oder Sparkasse auf ein Kautionskonto einzahlen.
  • Dieses Konto muss unabhängig vom sonstigen Privatvermögen des Vermieters bestehen. Auf dem Kautionskonto darf der Vermieter die Kaution mehrerer Mieter sammeln. Das Gesetz will sicherstellen, dass im Falle einer Insolvenz des Vermieters die Kautionen den Mietern verbleiben.
  • Der Vermieter muss gewährleisten, dass die Kaution zu einem Zinssatz angelegt ist, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Die Zinsen werden dem Kautionskonto gutgeschrieben und erhöhen den Betrag der Mietkaution. 

Zinsen werden dem Sonderkonto gutgeschrieben

  • Zins und Zinseszins führen dann dazu, dass sich die Mietkaution über die Jahre fortlaufend erhöht. Sie als Mieter haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Zinsgewinns.
  • Erst mit Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution nebst Zinsen erstatten, sofern er keine kautionsbedingten Forderungen stellt.

So berechnen Sie Ihren Ertrag

  • Wenn Sie die Zinsen selbst berechnen wollen, wäre es zunächst einfacher, den Vermieter um Auskunft zum Kontostand zu bitten. Ansonsten müssen Sie wissen, wie der Vermieter die Kaution angelegt hat. Liegt die Kaution auf einem Sparbuch, das mit 1 % verzinst wird, erhalten Sie bei einer Kaution von 500 € einen Zinsertrag im ersten Jahr von 5 €. Ihr Kautionsbetrag erhöht sich dann auf 505 €, sodass Ihnen im zweiten Jahr 5,05 € Zinsen gutgeschrieben werden. Nutzen Sie dazu einen Zinsrechner im Internet.
  • Sie können vom Vermieter nicht fordern, dass er den Betrag so anlegt, dass er einen optimalen Zinsertrag bringt. Ihr Vermieter muss bei der Rückzahlung der Mietkaution allerdings die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen auszahlen. Es reicht nicht, wenn er nur die für Sparguthaben üblichen Zinsen auszahlt und die Zinsen für sich einbehält, die er aus der Anlage tatsächlich erwirtschaftet hat. Legt der Vermieter also die Kaution zu einem günstigeren Zinssatz an, als er normalerweise auf einem Sparbuch erzielt, muss er den Mehrerlös an Sie auskehren.

Verhandeln Sie mit dem Vermieter die Anlageform

  • Die gesetzliche Vorgabe, die Kaution "zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen" ist nur die Mindestverzinsung. Die Mietkaution hat nicht den Zweck, es dem Vermieter zu ermöglichen, Gewinne zu erwirtschaften.
  • Insofern können Sie die Zinsen nur berechnen, wenn Sie wissen, wie der Vermieter die Kaution angelegt hat. In Ihrem Interesse sollten Sie versuchen, mit dem Vermieter eine möglichst attraktive Anlageform zu vereinbaren.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.