Alle Kategorien
Suche

Firmenwagen: den Eigenanteil berechnen - so geht's

Nutzung eines Firmenwagens ist geldwerter Vorteil.
Nutzung eines Firmenwagens ist geldwerter Vorteil.
Ein Firmenwagen ist eine angenehme Sache. Auf dem Rücksitz fährt aber immer der Fiskus mit. Sie müssen die Leistung als geldwerten Vorteil selbstverständlich versteuern und dazu Ihren Eigenanteil berechnen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Sie auch privat nutzen dürfen, müssen Sie den darin liegenden geldwerten Vorteil versteuern.

Privatfahrten im Firmenwagen mit dem Fahrtenbuch erfassen

  • Sie haben zwei Möglichkeiten. Die eine ist die Versteuerung mit der 1-%-Regelung, die andere liegt darin, dass Sie ein Fahrtenbuch führen.
  • Ein Fahrtenbuch ist dann sinnvoll, wenn Sie mit dem Firmenwagen nur wenig privat fahren. Als Arbeitslohn tragen Sie im Fahrtenbuch nur die Privatkilometer ein, die Sie mit den anteiligen Autokosten versteuern müssen.
  • Beispiel: Sie fahren jede Woche 50 km privat, somit 2600 km im Jahr. Für diese Fahrtstrecke setzen Sie 0,35 € Fahrtkilometer an und müssen dann als Eigenanteil einen Arbeitslohn in Höhe von 910 € versteuern.

Eigenanteil mit 1-%-Regelung unbürokratisch versteuern

  • Nach der 1-%- Regelung ist zunächst der Listenpreis des Wagens maßgebend. Pro Monat sind dann 1 % des Listenneupreises des Fahrzeuges einschließlich der Mehrwertsteuer dem Monatslohn hinzuzurechnen. Bei einem Listenpreis von beispielsweise 20.000 € sind dies 2400 €.
  • Zusätzlich sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Werbungskosten) zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für jeden Monat anzusetzen.
  • Beispiel: Listenpreis 20.000 €, davon monatlich 0,03 % = 6 € je Entfernungskilometer. Zu versteuernder Betrag bei einer Wegstrecke von 20 km: 6 € x 20 km x 12 Monate = 1.440 €.
  • Ihr Eigenanteil, den Sie gemäß diesem Beispiel versteuern müssen, liegt dann bei insgesamt 3840 €.

Beachten Sie auch diese Punkte

  • Leisten Sie für die private Nutzung des Firmenwagens eine Zuzahlung, dürfen Sie diese von dem zu versteuernden Betrag wiederum abziehen.
  • Zugleich dürfen Sie Ihre Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale von 0,30 € geltend machen.
  • Im Einzelfall müssen Sie ausreichen, ob Sie mit der Führung des Fahrtenbuches oder der 1-%-Regelung besser fahren und Ihren Eigenanteil günstiger gestalten.

Dieser Text ist nur eine Orientierungshilfe. Lassen Sie sich bei Bedarf steuerlich beraten.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: