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Fiktionsbescheinigung und Reisen - was Sie beachten sollten

Nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis reisen
Nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis reisen
Die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland wird als Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn Ihnen der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Zweck erlaubt wird. Da diese regelmäßig nur befristet erteilt wird, arbeitet die Ausländerbehörde gerne mit einer Fiktionsbescheinigung, wenn die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis geprüft wird. Sie sollten damit nicht im EU-Raum reisen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Unterfall der Aufenthaltsgenehmigung. Sie ist meist der Einstieg in die Verfestigung des Aufenthaltes und führt in vielen Fällen zum Daueraufenthalt.

Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum Reisen in den Schengenstaaten

  • Die Aufenthaltserlaubnis wird regelmäßig das erste Mal befristet erteilt. Üblicherweise erfolgt die Befristung im Rhythmus von einem, dann zwei und dann wieder zwei Jahren. Auf Ihren Antrag wird sie jedes Mal verlängert, soweit Sie noch alle Voraussetzungen erfüllen, die Sie auch bei der ersten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen mussten.
  • Mit einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis bedürfen Sie innerhalb der Europäischen Union reisen, soweit der betreffende Staat Mitglied des Schengenraumes (Staaten, die auf die Grenzkontrollen verzichten) ist. Niederlassen dürfen Sie sich dort nicht.

Fiktionsbescheinigung überbrückt Zeit der Antragsprüfung

  • Haben Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis beantragt, benötigt die Ausländerbehörde meist einige Zeit für die Sachbearbeitung Ihres Antrags. Für den Übergang erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 IV AufenthG).
  • Diese Fiktionsbescheinigung wird als Erlaubnisfiktion oder Duldungsfiktion erteilt.
  • Halten Sie sich rechtmäßig in Deutschland auf, haben aber noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, kann die Ausländerbehörde den Zeitraum überbrücken, bis Sie über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entschieden hat. Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung als Erlaubnisfiktion.
  • Haben Sie versäumt, die Verlängerung Ihrer bestehenden Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu beantragen, erhalten Sie bis zur Entscheidung über Ihren Antrag die Fiktionsbescheinigung als Duldungsfiktion. Diese hat die gleiche Wirkung wie eine Duldung und führt zur Aussetzung der drohenden Abschiebung.

Sie sollten Deutschland nicht verlassen

  • Beachten Sie, dass die Fiktionsbescheinigung keinen Aufenthaltstitel darstellt und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kein Aufenthaltsrecht begründet.
  • Sie sollten also keinesfalls damit reisen, da Sie dann bei einer Kontrolle immer damit rechnen müssen, dass Ihre Aufenthaltsberechtigung angezweifelt und Sie in Haft genommen werden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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