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Ferienjob ab 14 Jahren - diese Möglichkeiten gibt es

Ein "volles Schwein" dank Ferienjob!
Ein "volles Schwein" dank Ferienjob!
Endlich Ferien: Zeit zum Ausschlafen und Faulenzen! Oder auch nicht! Viele Schüler wollen - gerade in den Sommerferien - ihr Taschengeld aufbessern. Ein Ferienjob muss her - was schon ab 14 Jahren erlaubt ist (und was nicht), regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Was Sie benötigen:

  • die Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten
  • eine geeignete Arbeitsstelle (Jugendarbeitsschutzgesetz beachten!)

Der Ferienjob - ein Einblick in den Arbeitsalltag

Ein Ferienjob bringt nicht nur Geld - er bietet auch einen kleinen Einblick in das Berufsleben. Gut, wenn Jugendliche schon ab 14 Jahren Interesse an einem Job haben und Verantwortung übernehmen wollen. Sie wollen das auch? Dann los, machen Sie sich auf die Suche!

  • Mit 14 Jahren ist die Auswahl jedoch noch begrenzt: Wenn Sie noch nicht 15 sind, dann gelten Sie - im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - noch als Kind und für Kinder besteht ein generelles Kinderarbeitsverbot. Kleine Aushilfsjobs dürfen Sie allerdings ausführen.
  • Auch Ihre tägliche Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt und darf zwei Stunden nicht überschreiten. Mit einer Ausnahme: In einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb dürfen Sie täglich drei Stunden arbeiten.
  • Am Wochenende - und an Feiertagen - haben Sie frei, denn an diesen Tagen darf mit 14 Jahren noch nicht gearbeitet werden.
  • Ebenfalls ist es Ihnen mit 14 Jahren noch verboten, nach 18 Uhr zu arbeiten. Auch der Arbeitsbeginn ist genau festgelegt - ab acht Uhr morgens darf es losgehen, vorher nicht.
  • Das Jahr schreitet voran, und die Sommerferien stehen fast vor der Tür. Viele junge Menschen ab 14 …

  • Erlaubt sind nur leichte Arbeiten, die keine Gefahr für Ihre Gesundheit (und Ihre Entwicklung) darstellen.
  • So dürfen Sie - beispielsweise - keine Lasten, die mehr als siebeneinhalb Kilo auf die Waage bringen, tragen.
  • Grundsätzlich gilt: Einem Ferienjob dürfen Sie nur dann nachgehen, wenn Ihre Eltern (Erziehungsberechtigten) es erlaubt haben.

Leichte Jobs ab 14 Jahren

Vielleicht haben Sie Glück und finden in der Familie - oder im Bekanntenkreis - einen einfachen (und schönen) Ferienjob.

  • Das könnte (beispielsweise) eine Aushilfstätigkeit in einem Büro sein oder eine leichte Gartenarbeit.
  • Vielleicht sucht aber auch der Supermarkt im Viertel (oder der kleine Laden nebenan) eine Aushilfskraft zum Einräumen der Regale? Sie sollten dort einfach einmal nachfragen!
  • Hinterlassen Sie auch ein Zettelchen mit Ihrer Telefonnummer (und Ihrem Job-Wunsch) an der Pinnwand des nächstgelegenen Supermarktes und werfen Sie unbedingt auch mal einen Blick in die Stellenanzeigen der Zeitung. In der Rubrik "Aushilfstätigkeiten für Schüler und Studenten" finden Sie vielleicht ein passendes Angebot.
  • Eine andere Möglichkeit ist es, sich einmal in der Nachbarschaft umzusehen. Wer könnte Hilfe brauchen? Wünscht sich die genervte Mutti von gegenüber vielleicht einen Babysitter? Was ist mit dem berufstätigen Hundebesitzer von nebenan? Braucht er vielleicht jemanden, der ab und zu nach seinem Hund sieht und ihn ausführt? Sprechen Sie sie einfach mal an - nachzufragen kann nichts schaden. 
  • Wohnen ältere Menschen in Ihrer näheren Umgebung? Die freuen sich sicher, wenn ihnen jemand bei ihren Einkäufen hilft. Bieten Sie Ihre Hilfe an! 

Im nächsten Jahr, mit Vollendung des 15. Lebensjahres, wird dann alles - zumindest das, was den Ferienjob betrifft - leichter. Wenn Sie dann (wieder) in den Sommerferien arbeiten wollen, dann sollten Sie sich ruhig ein paar Monate vorher nach einer Stelle umsehen. Denn wenn Sie in diesem Jahr - mit 14 - noch nicht das Richtige gefunden haben, dann finden dann vielleicht im kommenden Jahr Ihrer ultimativen "Ferien-Traum-Job".

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