Was Sie benötigen:
- Kurantrag
- Attest
Die Maßnahme beantragen
- Eine Familienkur wird nur in seltenen Fällen genehmigt. Außerdem gibt es nur wenige Zentren, die sich auf die Betreuung und Behandlung von Familien spezialisiert haben.
- Daher ist es wichtig, dass Sie sich beim Beantragen einer Kur ausreichend beraten lassen und dabei eventuell sogar Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch nehmen.
- Sprechen Sie Ihren Wunsch nach einer Kur für sich und Ihre Familie mit Ihrem behandelnden Arzt ab.
- Der Arzt wird Ihnen im Gespräch eventuell schon eine Kurklinik nennen können, in der Sie mit etwas Glück einen Platz bekommen.
- Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie Antragsformulare, die Sie aufgefüllt zurückschicken müssen. Nehmen Sie dieses Formular mit zu Ihrem Arzt, damit er gegebenenfalls die Diagnose eintragen kann.
- Auch ein Attest von jedem Familienmitglied stellt der Arzt für Sie aus.
- Diese Unterlagen schicken Sie dann zu Ihrer Krankenkasse, die darüber entscheiden wird, ob Sie als Familie fahren können oder nicht.
- Gelegentlich wird dafür der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet, der Sie und Ihre Familienmitglieder untersuchen wird, um sich ein genaueres Urteil zu erlauben.
- Erhalten Sie eine Ablehnung, können Sie Widerspruch einlegen. Besonders, wenn Sie nicht vom Medizinischen Dienst untersucht wurden, sollten Sie diese Möglichkeit in Absprache mit Ihrem Arzt wahrnehmen.
- Eine Familienkur zu beantragen, ist oft langwierig und braucht etwas Nerven. Lassen Sie sich bei einer Ablehnung nicht zu schnell entmutigen!
Eine Familienkur - was ist das eigentlich? Vielleicht kennen Sie Mutter-Kind-Kuren oder auch …
Sinn der Familienkur
- Eine Familienkur ist nicht einfach zu beantragen. Der Grund liegt darin, dass die Krankenkassen sie nur selten genehmigen. So müssen zum Beispiel die ambulanten Therapien für alle Familienmitglieder ausgeschöpft und keine Besserung erreicht sein.
- Haben Sie und Ihr Partner als Eltern beide ein gesundheitliches Problem, welches in einer Kur behandelt werden könnte, können Sie eine solche Kur beantragen, wenn Sie Ihr Kind nicht zuhause betreuen lassen können.
- Auch wenn die gesamte Familie erkrankt ist, können Sie eine Familienkur beantragen.
- Ist nur das Kind krank, haben Sie die Möglichkeit, eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur zu beantragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie diese Kur bewilligt bekommen, ist weitaus größer als eine Familienkur.
- Eine solche Kur dauert im Allgemeinen drei Wochen. Für diesen Zeitraum müssen Sie zehn Euro pro Kalendertag bezahlen, so hoch ist der gesetzliche Eigenanteil pro Elternteil.
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