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"Es gilt der Poststempel" - so gelingt eine korrekte Wettbewerbseinreichung

Der Poststempel legt das Datum der Einsendung fest.
Der Poststempel legt das Datum der Einsendung fest.
Sie möchten an einer Wettbewerbseinreichung teilnehmen, sind aber mit den Einreichungsbedingungen nicht so vertraut? Floskeln wie "es gilt der Poststempel" sind jedoch einfacher zu verstehen, als man glaubt.

Wettbewerbseinreichungen - warum Bestimmungen so wichtig sind

Jeder Wettbewerb, egal ob im Kunst-, Musik- oder Literaturbereich, hat bestimmte Wettbewerbsbestimmungen. In der Regel werden dort die Art der Einreichung, oft auch Alter und Wohnort der Teilnehmer sowie Umfang der Einreichung festgelegt. Doch damit nicht genug. Es wird ein Datum festgelegt, zu dem der Wettbewerbsbeitrag bei der Jury oder der Vorjury eingegangen sein muss. Dies ist so wichtig, damit alle Teilnehmer die gleiche Chance haben bzw. die gleiche Zeit, um an ihrem Wettbewerbsbeitrag zu arbeiten. Doch wo sind die Unterschiede zwischen "es gilt der Poststempel" und einem "einfachen" Einsendeschluss?

Gilt der Poststempel, dann haben Sie mehr Zeit

  • "Es gilt der Poststempel" - dieser Zusatz ist in bei den meisten Ausschreibungen für Wettbewerbe zu lesen. Doch was bedeutet es? Eigentlich ist diese Bezeichnung ganz simpel und sagt aus, was dort wörtlich steht: Der Poststempel gilt. Das heißt, wenn der Einsendeschluss beispielsweise der 05.03.2013 ist und dahinter Poststempel steht, dann müssen Sie lediglich zusehen, dass Ihr Beitrag bis zum 05.03. einen Stempel bei der Post bekommt.
  • Sollte der Zusatz nicht beim Einsendeschluss stehen, dann bedeutet dies, dass der Beitrag bis zum 05.03. der Jury vorliegen muss - ungeachtet des Poststempels. Sie müssen Ihre Einreichung also spätestens zwei Tage früher vornehmen, als wenn der Poststempel gelten würde.
  • In der Regel haben die Wettbewerbe aber noch einen Tag Karenzzeit - das bedeutet, sollten Sie einen Poststempel vom 06.03. haben, dann zählt Ihr Beitrag trotzdem noch, denn der Fehler kann ja auch aufseiten der Post liegen. Darauf kann man sich jedoch nicht 100%ig verlassen. Besser ist es immer, sich korrekt an die Vorgaben zu halten.
  • Sollte nur ein Einsendeschluss bei der Ausschreibung vermerkt sein, dann ist es in aller Regel so, dass hier trotzdem der Poststempel gemeint ist, auch wenn dies nicht explizit vermerkt wurde. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, dann ist es ratsam, wenn Sie kurz telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu einer angegebenen Kontaktperson aufnehmen und sich informieren, ob der Stempel der Post gilt.
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