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Erwerbsminderungsrente berechnen - so viel Rente erhalten Sie

Höhe einer Erwerbsminderungsrente durch Berufsunfähigkeit selbst berechnen
Höhe einer Erwerbsminderungsrente durch Berufsunfähigkeit selbst berechnen © Myriams-Fotos / pixabay.com
Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Sie immer dann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Durch die Erwerbsminderungsrente soll das entfallene Gehalt ersetzen und die Zeit bis zur Altersrente überbrücken. Doch wie hoch fällt diese aus und wie berechnet man sie?

Den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen

Zunächst einmal muss abgeklärt werden, ob man als Arbeitnehmer überhaupt Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat. Dies ist dann der Fall, wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und dabei mindestens drei Jahre lang auch durchgehend Beiträge eingezahlt hat.

Ferner muss auch eine bestehende Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden. Dabei ist es wichtig nachzuweisen, dass Sie bereits durch Reha-Maßnahmen oder Kuren versucht haben, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, wird nicht verlangt, dass sie versuchen, eine andere Arbeit zu finden, in der sie noch tätig sein können. Sie müssen lediglich in ihrem erlernten Beruf arbeitsunfähig sein. Hingegen erhalten Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar1961 geboren wurden, nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie grundsätzlich keine Arbeit mehr leisten können und auch in einer anderen Branche keine Arbeit mehr finden.

Ableitung der Formel zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente – die Faktoren

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss man einige Kennzahlen ermitteln, die zur Berechnung der Rente notwendig sind. Diese sind:

  • Die Entgeltpunkte aus dem Rentenbescheid
  • Der Zugangsfaktor
  • Der Rentenfaktor
  • Der offizielle, aktuelle Rentenwert

Die Höhe der zu erwarteten Erwerbsminderungsrente ergibt sich dann aus folgender Formel:

Höhe der EM-Rente (monatlich) = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenfaktor x aktueller Rentenwert

Entgeltpunkte entnimmt man dem neuesten Rentenbescheid. Diese liegen zwischen 20 und 40, je nachdem, wie lange ein Arbeitnehmer schon in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ein Entgeltpunkt einen Wert, der etwas über 30 Euro liegt.

Der Zugangsfaktor gibt an, wie lange vor dem regulären Rentenantritt man die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen will. Dabei muss man dann für jeden Monat, den man vor dem regulären Rentenantritt Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, einen Faktor von 0,0003 von der einfachen Zahl 1 abziehen.

Über den Rentenfaktor wird die Art der Rente angegeben. Dieser ist bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 1. Für den Fall, dass eine man nur eine teilweise Rente beantragen kann, ist der Faktor 0,5.

Der aktuelle, offizielle Rentenwert wird festgelegt und regelmäßig neu berechnet. Man findet ihn im sechsten Sozialgesetzbuch. Er ermittelt sich aus der Entwicklung der Gehälter, den gesamtheitlichen Beiträgen zur Rentenversicherung und weiteren Faktoren. 

Beispiel: Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Lisa Müller kann nach einem Unfall nicht mehr in ihrem Beruf als Handwerkerin arbeiten. Sie hat in ihrem Berufsleben 35 Entgeltpunkte gesammelt und geht im Juli 2020 in Erwerbsminderungsrente. Der Rentenfaktor beträgt 1, da Frau Müller vollständig arbeitsunfähig ist. Im Juli 2020 liegt der offizielle Rentenwert bei 33,50 Euro pro Entgeltpunkt in ihrem Bundesland. Ihre reguläre Altersrente hätte in 20 Monaten begonnen, sodass sie 20 x 0,003 vom Zugangsfaktor 1 abziehen muss (Ergebnis: 0,96)

Er ergibt sich:

35 x 0,96 x 1 x 33,50 = 1125,60 Euro monatliche Erwerbsminderungsrente

Unterschiedliche Rentenwerte in alten und neuen Bundesländern

Die Rentenwerte für die Entgeltpunkte sind für die alten und die neuen Bundesländer noch unterschiedlich, wobei sie in den neuen Bundesländern etwas niedriger liegen. Bis zum Jahr 2024 sollen diese jedoch angeglichen werden, sodass sich dann in allen Bundesländern die gleichen Renten errechnen lassen.

Die Erwerbsminderungsrente kann relativ einfach selbst berechnet werden. Vorab muss jedoch abgeprüft werden, ob auch alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 

helpster.de Autor:in
 Stella Körner
Stella KörnerStella ist als Wirtschaftswissenschaftlerin unsere Expertin für Geld und Finanzen. Sie publiziert regelmäßig zu Wirtschaftsthemen und Beruf & Karriere.
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