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Elternzeit - Anrechnung bei der Rente beantragen

Beantragen Sie mehr Rente für Erziehungszeiten.
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Generell besteht für alle Eltern, die die Elternzeit in Anspruch nehmen, die Möglichkeit der Anrechnung auf die Rente. Für Kinder, die ab 1992 auf die Welt kamen, werden drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung angerechnet. Sie bekommen auf Ihrem Rentenkonto pro Kind jeweils bis zu drei Jahren mit 100 Prozent Ihres Durchschnittseinkommens gutgeschrieben.

So erhalten Sie eine Rentenanrechnung für Ihre Elternzeit

Da die gesetzliche Rente mit einer sehr komplizierten Rentenformel berechnet werden muss, sollten Sie bereits drei Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn den Antrag auf Ihre Rente stellen. Bei einer Antragstellung werden Sie von Mitarbeitern der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gern unterstützt.

  • Achten Sie darauf, dass auf Ihrem Kontoauszug mit dem Versicherungsverlauf alle rentenrelevanten Zeiten, darunter auch Ihre Erziehungszeiten, enthalten sind und es so zu einer Anrechnung der Elternzeit kommt. Es erfolgt immer eine individuelle Prüfung eines Rentenantrages. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Erziehungszeiten als Daten beim Rententräger hinterlegt sind. Behalten Sie auf alle Fälle alle Belege, die Sie für diese Zeit erhalten haben, auf und senden Sie Kopien an die Rentenversicherung. Aber vergessen Sie nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
  • Im Zweifelsfalle lassen Sie auf alle Fälle eine Kontenklärung und eine Neuberechnung der Rente vom Versicherungsträger durchführen. Schicken Sie immer eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mit.
  • Bitte beachten Sie, dass die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr Ihres Kindes für Sie als Kindererziehungszeit für Ihre Rentenberechnung noch anders berücksichtigt wird. Es gilt hier, dass Mütter oder Väter, die in dieser Zeit in einer Arbeitsanstellung sind, aber wegen des Kindes oder der Kinder nicht in Vollzeit arbeiten können, eine Aufbesserung zu Ihrer Rente bekommen. So wird Ihr Einkommen aus dieser Zeit bei der Rentenberechnung um 50 Prozent höher angesetzt.
  • Schön ist, dass es für die Anrechnung der Pflichtbeitragszeiten im Rahmen der Kindererziehung in der Rentenversicherung während der ersten drei Jahre keine Rolle spielt, ob Sie Ihre Beschäftigung wieder aufnehmen oder wie lange diese durch Ihre Elternzeit unterbrochen ist. Denn diese 3 Jahre werden immer bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Außer bei Beamten. Dies erhöht natürlich Ihre spätere Rente und zwar aktuell um 27,20 EUR pro Jahr der Kindererziehung.
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