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Einstweilige Verfügung beantragen - so macht man's richtig

Eine einstweilige Verfügung wird vor dem zuständigen Gericht beantragt.
Eine einstweilige Verfügung wird vor dem zuständigen Gericht beantragt.
Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Entscheidung eines Gerichts im Eilverfahren. Sie dient der Sicherung Ihrer Ansprüche, die nicht auf Geld gerichtet sind, bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts. Diese Art von Rechtsmittel soll Ihren Anspruch auf einen Streitgegenstand oder auf den Rechtsfrieden sichern. Geregelt wird sie in der Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erwirken möchten, so müssen Sie diese beim zuständigen Gericht beantragen. Gerichte werden hier nur auf Antrag tätig.

Was Sie benötigen:

  • Zuständiges Gericht
  • Antrag
  • Begründete Ansprüche

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterscheidet sich formell kaum von einer Klageschrift. Sollten Sie in einem Verfahren vor dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen wollen, können Sie dies allein und selbstständig tun. Vor dem Landgericht besteht, wie im Hauptverfahren, Anwaltszwang.

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So beantragen Sie eine einstweilige Verfügung

  1. Beachten Sie bitte, dass beim Beantragen der Kläger zum Antragsteller und der Beklagte zum Antragsgegner wird.
  2. Beim Antrag auf einstweilige Verfügung werden keine Beweise geführt, sondern durch Glaubhaftmachung im Schriftsatz hervorgehoben.
  3. In diesem Verfahren ist es nicht ausreichend, wenn Sie einen Anspruch schlüssig darstellen. Eine einstweilige Verfügung wird meist beantragt, weil einseitige Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Der Gegner soll vorab nicht gehört werden.
  4. Sie müssen bereits in der Antragsschrift, d.h. im ersten Schriftsatz, die Glaubhaftmachung nachweisen.
  5. Für den Antrag besteht eine Antragsfrist, die Sie nicht versäumen dürfen. Sie gilt vom Bekanntwerden des Schadens und reicht von ca. vier Wochen über einen Monat, bis hin zu sechs - acht Wochen. Diese Frist sollten Sie vor Antragstellung beim zuständigen Gericht erfragen.
  6. Die sogenannte Eilbedürftigkeit kann entfallen, wenn Sie als Antragsteller eine Schriftsatzfristverlängerung von mehr als drei Wochen beantragen. Wenn Sie als Antragsteller eine Fristverlängerung benötigen, signalisieren Sie dem Gericht, dass es nicht so eilig ist.
  7. Dies kann ein Grund dafür sein, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Sie sollten sich in diesem Fall immer vor Augen halten, dass es sich bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren um ein Eilverfahren handelt. Daher ist es für Sie wichtig, dass Sie als Antragsteller auch die nötigen Fristen einhalten und diese auch nicht bis zum letzten Tag ausschöpfen.
  8. Bitte nehmen Sie auch eine Interessensabwägung vor, indem Sie glaubhaft die Nachteile darlegen, die Ihnen daraus entstehen, wenn das Verfahren aufgeschoben wird.
  9. Der Antrag auf einstweilige Verfügung wird an das Gericht gerichtet, vor dem auch das Hauptsacheverfahren verhandelt wird.
  10. In den Antrag schreiben Sie Ihren Namen als Antragsteller. Ihr Gegner im Hauptsacheverfahren ist der Antragsgegner.
  11. Bitte geben Sie das Aktenzeichen des Hauptsacheverfahrens an, sodass das zuständige Gericht einen Zusammenhang erkennen kann.
  12. Machen Sie in einer ausführlichen Schilderung glaubhaft, warum ein Antrag auf einstweilige Verfügung notwendig ist. Begründen Sie hierbei auch die Eilbedürftigkeit der geforderten Entscheidung.
  13. Um einen derartigen Antrag  stellen zu können, müssen Sie gegen Ihren Gegner einen Anspruch haben, den Sie durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung sichern wollen.
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