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Beratungspflicht durch das Finanzamt im Allgemeinen und Besonderen

Beratungspflicht der Finanzverwaltung ja - Steuerberatung nein
Beratungspflicht der Finanzverwaltung ja - Steuerberatung nein
Das Finanzamt galt lange Zeit als Behörde, die in erster Linie Steuererklärungen fordert, Steuern festsetzt und Steuern eintreibt. Die moderne Finanzverwaltung versteht sich auch als Dienstleister, der Sie als Steuerbürger informiert, Ihnen Auskünfte erteilt und Sie berät. Wie weit reicht die Beratungspflicht, muss die Behörde Ihnen beim Steuern sparen helfen?

Das Finanzamt ist eine Behörde, deren Aufgaben vielfältig sind. Steuerbescheide zu erlassen und Steuern einzuziehen sind lediglich zwei davon.

Gibt es eine Beratungspflicht der Finanzverwaltung?

Die Finanzverwaltung ist eine öffentliche Behörde, Ihr Finanzamt erreichen Sie telefonisch, online und natürlich auf direktem Weg bei einem Besuch. 

  • Ist Ihre Verwaltung ein echter Dienstleister, wird Sie Ihnen als Steuerbürger spezielle Serviceangebote unterbreiten. In vielen Kommunen können Sie eine Informations- und Annahmestelle für Ihre Steuerangelegenheiten nutzen. 
  • Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Anliegen ohne Beachtung irgendwelcher Zuständigkeiten in einer Dienststelle erledigen können. Sie erhalten Auskünfte zu Ihren steuerlichen Angelegenheiten. Ein extra Termin oder Besuch beim jeweils zuständigen Finanzamtssachbearbeiter wird nicht erforderlich.
  • Im für Sie zuständigen Finanzamt können Sie Steuererklärungen abgeben. Die eingereichten Unterlagen werden vor Ort auf Vollständigkeit kontrolliert. Fragen rund um Ihre Steuersachen werden beantwortet. Bei Bedarf erhalten Sie Hinweise für das Ausfüllen von Formularen und Unterlagen.
  • Welches Beratungsangebot die für sie zuständige Finanzverwaltung bereithält, erfragen Sie direkt vor Ort. Auch die Webseite der Finanzbehörde kann Ihnen viele Auskünfte geben.
  • Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind verpflichtet, allgemeine Auskünfte zu steuerlichen sowie steuerverfahrensrechtlichen Fragen zu erteilen. Alle diesbezüglichen Informationen erhalten Sie im Rahmen der allgemeinen Beratungspflicht. 

Das Finanzamt ist kein Steuerberatungsbüro

Als Steuerzahler fragen Sie sich, ob die Finanzverwaltung Sie im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens auf günstige Umstände hinweisen muss. Es kann ja passieren, dass Sie übersehen haben.

  • Immerhin besitzt das Finanzamt gegenüber jedem Steuerzahler eine gewisse Fürsorgepflicht. Es gibt in der Abgabenordnung (§ 89 AO) einige diesbezügliche Regelungen. Genannt wird eine ausdrückliche Anregungspflicht vonseiten des Finanzamts.
  • Anregungen sollten ausgesprochen werden, wenn Erklärungen abgegeben oder Anträge gestellt werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit nur versehentlich oder aus Unkenntnis unrichtig eingereicht worden sind.
  • Dennoch sollten Sie nicht so wie häufig in der Öffentlichkeit der Fall annehmen, dass Finanzämter die generelle Aufgabe haben, Sie als Steuerpflichtige umfassend zu beraten. Eine umfassende Beratung würde im Idealfall die steuerberatenden Berufe ersetzen. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass eine detaillierte steuerliche Beratung den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte) obliegt.
  • Deren umfassende Beratung hat zwar seinen Preis, doch auch einige nicht zu unterschätzende Vorteile. Steuerberater müssen zum einen steuerliche Chancen und Risiken ansprechen und Ihnen zum anderen den sichersten Weg zur gewünschten Steuerersparnis weisen.
  • Insgesamt ist es schwierig zu sagen, wie das Finanzamt seiner Fürsorgepflicht im Einzelfall nachkommen wird. Es kommt auf die Umstände und die tatsächlichen Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts an. Das Finanzamt sollte in jedem Fall seiner Beratungspflicht umfassend nachkommen, wenn es offensichtlich ist, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

Bedenken sollten Sie, die Finanzverwaltung unterliegt zwar der Amtshaftung, doch im Falle einer Falschberatung und Geltendmachung obliegt Ihnen auch die Beweislast. Mit einem Schriftstück sind Sie in jedem Fall besser abgesichert als mit einer mündlichen Absprache.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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