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Einen Wohnwagen zulassen - so klappt es

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Mit dem Wohnwagen im Urlaub
Mit dem Wohnwagen im Urlaub
Sie haben sich Ihren Traum erfüllt und einen Wohnwagen gekauft. Solange Sie diesen nur im heimischen Garten aufstellen möchten, brauchen Sie ihn nicht extra zulassen. Dann ist es nur eine Frage des Transports, wie Sie ihn in Ihren Garten bekommen. Aber wenn Sie, und das ist sehr wahrscheinlich, mit Ihrem neuen Wohnwagen die Republik oder gar Europa unsicher machen möchten, dann müssen Sie ihn zwingend zulassen.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis
  • Versicherungskarte oder Nummer
  • Wohnwagenpapiere
  • TÜV-Bescheinigung des Wohnwagens
  • Prüfbescheinigung der Gasanlage (falls eine vorhanden ist)
  • Bankverbindung

Ihr neuer Wohnwagen - vor dem Zulassen sollten Sie Folgendes beachten

Im Optimalfall hat Ihr neuer Wohnwagen schon oder noch ein Kennzeichen mit Rest-TÜV und  Sie brauchen Ihren neuen Wohnwagen nur noch ummelden.

  • Allerdings kann es auch vorkommen, insbesondere wenn Sie einen gebrauchten Wohnwagen gekauft haben, dass der TÜV schon abgelaufen und der Wohnwagen dadurch nicht mehr zugelassen ist. In diesem Fall müssen Sie ihn neu zulassen, wenn Sie sich damit im öffentlichen Verkehrsraum bewegen möchten.
  • Wenn Ihr Wohnwagen mit einer Gasanlage ausgestattet ist, sollten Sie diese als Erstes prüfen lassen. Bei Wohnwagen ist, im Gegensatz zu Wohnmoblien, die Gasprüfung zwar nicht vorgeschrieben, aber manche TÜV-Stationen und auch manche Zulassungsstellen legen trotzdem Wert darauf. Außerdem ist es zu Ihrer eigenen Sicherheit, Sie möchten ja nicht wegen einer undichten Gasanlage Ihren Urlaub abbrechen müssen.
  • Anschließend besorgen Sie sich für Ihren Wohnwagen den TÜV. Fragen Sie bei Ihrem TÜV-Menschen vorher nach, ob seine Prüfstation TÜV-Prüfungen ohne Kennzeichen zulässt und was Sie alles mitbringen sollen. Es gibt in dieser Hinsicht von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Filiale zu Filiale und von Prüfer zu Prüfer unterschiedliche  Verfahrensweisen. Manche lassen eine TÜV-Prüfung ohne Kennzeichen zu und manche verlangen ein reserviertes oder  ein Kurzkennzeichen, um überhaupt eine TÜV-Prüfung vorzunehmen.

Bei der Zulassungsstelle Ihren Wohnwagen zulassen

Bringen Sie Ihre zuständige Zulassungsstelle in Erfahrung und erkundigen Sie sich nach den Öffnungszeiten und dem zuständigen Sachbearbeiter. Im Idealfall fragen Sie diesen  vorab, welche Unterlagen Sie zum Zulassen Ihres Wohnwagens mitbringen sollen. So können Sie doppelte Wege vermeiden.

  1. Als Erstes benötigen Sie auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument, mit welchem Sie sich eindeutig ausweisen können.
  2. Auch Ihren Wohnwagen müssen Sie mit den entsprechenden Papieren "ausweisen".
  3. Des Weiteren benötigen Sie für Ihren Wohnwagen eine Versicherungskarte oder zumindest die von der Versicherung zugeteilte Nummer.
  4. Als Nächstes sollten Sie auf jeden Fall Ihre TÜV-Bescheinigung dabei haben. Ohne diese kann die Zulassungsstelle Ihren Wohnwagen nicht zulassen. Je nach Zulassungsstelle kann auch nach der Gasprüfungsbescheinigung (eventuell gelbes Buch) gefragt werden.
  5. Als Letztes benötigen Sie Ihre Bankverbindung. Ohne Abbuchungserlaubnis für die Fahrzeugsteuer kann die Zulassungsstelle kein Fahrzeug mehr zulassen.

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorgelegt haben, wird die Zulassungsstelle Ihren Wohnwagen unproblematisch zulassen und Ihnen ein KFZ-Kennzeichen zuteilen.

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