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Eine Agentur in Deutschland für ausländische Arbeitskräfte gründen - so können Sie vorgehen

Sie benötigen eine Verleiherlaubnis für eine Vermittlungsagentur in Deutschland.
Sie benötigen eine Verleiherlaubnis für eine Vermittlungsagentur in Deutschland.
Wer eine Agentur in Deutschland für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte gründen will, sollte genau planen, wie er Personaldienstleister wird und sich ca. ein Jahr Zeit nehmen, um die Firmengründung geplant umzusetzen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Agentur für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte gründen, wenn Sie eine Firma gründen, sie eintragen lassen und eine Verleiherlaubnis vorweisen können. Wie hoch das benötigte Stammkapital sein soll, hängt von der Wahl der Gesellschaftsform ab.

Gründung einer Vermittlungsagentur für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland planen

  • Zuerst benötigen Sie Geld, um eine Agentur für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland zu gründen. Die Höhe der benötigten Summe hängt stark von der Wahl der Gesellschaftsform ab. Die Höhe der Stammeinlage wirkt sich darauf aus. Sie sollten jedoch mindestens 10.000 Euro zurückgelegt haben, um Ihr Vorhaben umzusetzen.
  • Ziehen Sie zur Gründung einer Agentur für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland unbedingt einen kompetenten Berater heran.
  • Entscheiden Sie, welche Rechtsform Ihre Agentur haben soll. Sie können eine AG, GmbH, Limited oder KGaA gründen. Dies sind allesamt Kapitalgesellschaft. Stattdessen können Sie auch Personengesellschaften gründen. Ihre Agentur kann auch eine GbR sein. Dann haben Sie allerdings nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.  
  • Entscheiden Sie sich für einen Agenturnamen.
  • Nun benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Beachten Sie, dass dieses Erfordernis auch für die Eintragung im Handelsregister erforderlich ist. Entscheiden Sie sich für einen Geschäftsführer an der Spitze Ihrer Agentur.
  • Sie benötigen nun einen Gewerbeschein, den Sie beim Ordnung- und Gewerbeamt beantragen können.
  • Melden Sie Ihre Agentur zuletzt bei der Industrie- und Handelskammer an.

Verleiherlaubnis für die Agentur beantragen

  • Damit Ihre Agentur für die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland auch Umsatz machen kann und beginnen kann, Arbeitskräfte zu vermitteln, benötigen Sie eine Verleiherlaubnis, die Sie bei der Regionaldirektion der Arbeitsagentur beantragen können. Dies kann Sie ca. 700 bis 2.000 Euro kosten und kann zeitlich befristet wirksam sein.  
  • Vorausgesetzt ist, dass Sie ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen können.
  • Beginnen Sie nun sich ausländische Arbeitnehmer in Ihre Kartei aufzunehmen und vermitteln Sie diese in diverse Firmen in Deutschland. Ihre Agentur kann sich dann nach und nach auf dem Arbeitsmarkt etablieren.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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