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Eigenkapitalentwicklung - Hinweise

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Eigenkapital ist ein wichtiger Teil der Bilanz.
Eigenkapital ist ein wichtiger Teil der Bilanz. © Andreas_Liebhart / Pixelio
Die Eigenkapitalentwicklung ist ein wichtiger Hinweis dafür, wie sich das Unternehmen im Laufe der Jahre entwickelt und welche Mittel in Unternehmen verbleiben. Bei einer steigenden Tendenz können Sie ablesen, dass Gewinne nicht komplett ausgeschüttet werden, sondern zur Unternehmensstärkung im Betrieb verbleiben.

Was versteht man unter Eigenkapital?

  • Das Eigenkapital ist ein Teil der Passivseite in der Bilanz. Im §266 HGB ist genau festgelegt, wie sich das Eigenkapital gliedert und wie es in der Bilanz dargestellt werden muss.

  • Der erste Punkt ist das gezeichnete Kapital. Darunter versteht man das sogenannte Stammkapital. Wenn Sie also eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 € gründen, steht dieser Betrag unter dem 1. Punkt des Eigenkapitals.

  • Kapitalrücklagen sind vor allem für Aktiengesellschaften zu bilden. Sie stellen die Differenz zwischen dem Nennbetrag eines Anteils und dem erzielten Betrag dar.

  • Als 3. Punkt ist die Gewinnrücklage auszuweisen. Neben den gesetzlichen Rücklagen können auch satzungsgemäße Vorschriften oder innerbetriebliche Entscheidungen Grund für die Einstellung dieser Rücklagen sein.

  • Als 4. Punkt ist der Gewinnvortrag anzugeben. Der dort ausgewiesene Betrag stellt den Jahresüberschuss, zuzüglich der Gewinnvorträge aus dem Vorjahr und vermindert um eventuelle Rücklagen dar. Es ist also eine Restgröße, der zum Teil an Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet werden kann.

Eigenkapitalentwicklung - was bedeutet das?

  • Möchten Sie eine Eigenkapitalentwicklung sehen, müssen Sie immer einen gewissen Zeitraum betrachten. Sehen Sie sich die Bilanz an einem bestimmten Stichtag an, so können Sie lediglich den aktuellen Stand ablesen und nicht, wie sich das Eigenkapital gegenüber den Vorjahren verändert - also entwickelt - hat.

  • Eine aussagekräftige Eigenkapitalentwicklung lesen Sie am besten über mehrere Jahre ab. Nur dann können Sie sich ein Bild machen, ob sich das Eigenkapital gestärkt hat oder ob durch Verluste eine Minderung entstanden ist.

  • Am besten stellen Sie die verschiedenen Jahre als einzelne Spalten gegenüber. Die Veränderung können Sie in Prozent oder als Betrag angeben. Das hängt davon ab, welche Schwerpunkte Sie bei der Auswertung setzen und was Sie letztendlich ablesen möchten.

Beispiel für Veränderungen im Eigenkapital

  • Als Jahresüberschuss wurde ein Wert von 100.000 € erwirtschaftet. Aus dem Vorjahr stehen 20.000 € als Gewinnvortrag in der Bilanz. Die Gesellschafterversammlung beschließt, eine Gewinnrücklage von 50.000 € einzustellen, den Rest als Gewinnvortrag zu buchen, wobei die Gesellschafter 50 % als Ausschüttung erhalten.

  • Es werden 50.000 € als Gewinnrücklage gebucht, sodass zu den 20.000 € Gewinnvortrag die restlichen 50.000 € Jahresüberschuss dazugebucht werden. Die Gesellschafter erhalten 50 % aus den nunmehr 70.000 € Gewinnvorträgen, sodass in das nächste Jahr 35.000 € als Gewinnvortrag übertragen werden.

  • Das Eigenkapital hat sich also in den Punkten Gewinnrücklage um 50.000 € und im Punkt Gewinnvortrag um 15.000 € verbessert.

  • Mit dem Vergleich mehrerer Jahre kann so die Eigenkapitalentwicklung nachvollzogen werden.

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