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Eidesstattliche Versicherung löschen lassen - so geht's

Eine "saubere" Schufa macht Sie kreditwürdig.
Eine "saubere" Schufa macht Sie kreditwürdig.
Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung beim Gericht geleistet haben, dann sind Ihre bestehenden Schulden auch in der Schufa eingetragen. Die Schufa ist eine Institution, die mit Versand- und Warenhäusern, mit Telekommunikationsunternehmen und allen Kreditinstituten zusammenarbeitet und sowohl ein positives wie auch negatives Zahlungsverhalten von Kunden speichert. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Daten löschen lassen können und Sie so wieder kreditfähig werden.

So werden Sie eine eidesstattliche Versicherung los

Wenn Sie heute ein Ratengeschäft abschließen wollen oder einen Kredit für Ihren Kleinwagen von der Bank benötigen, dann ist es wichtig, dass Sie eine "saubere" Schufa haben. Denn auch eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass Sie zahlungsunfähig sind, wird dort dokumentiert.

  • Und hier kann es richtig unangenehm für Sie werden, wenn Sie die Sache oder das Geld wirklich dringend benötigen. Die Banken und auch viele Firmen, sogar Wohnungsmakler, erkundigen sich vor Abschluss eines Vertrages mit Ihnen bei der Schufa über Ihre Bonität.
  • Die Schufa verfügte im Jahr 2010 über rund 66 Millionen Daten von Kunden aus den verschiedenen Bereichen. Wenn Sie sich als Kunde über positive Schufa-Einträge freuen können, dann bekommen Sie meist auch den gewünschten Kredit oder das ersehnte Ratengeschäft bewilligt. Wenn Sie allerdings hier negative Schufa-Einträge aufweisen, so gelten Sie als nicht kreditwürdig.
  • Aber wie verschwinden Ihre negativen Einträge wieder? Sie können davon ausgehen, dass negative Schufa-Einträge rund drei Jahre nach Rückzahlung der Schuld automatisch wieder gelöscht werden. Aber nur, wenn die Schufa auch über die Rückzahlung in Kenntnis gesetzt wurde.
  • Es besteht darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, einen negativen Eintrag aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung vor Ablauf von drei Jahren zu löschen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung des Gläubigers. Diese erhalten Sie nach Ausgleich Ihrer Schuld bei der Gläubigerfirma in der Regel problemlos. Wenn der Gläubiger diese Bestätigung allerdings nicht ausstellt, dann müssen Sie den Ablauf von drei Jahren abwarten.
  • Leider kommt es in ganz seltenen Fällen vor, dass negative Schufa-Einträge "schuldlos" vorgenommen werden. Wenn Ihnen so etwas widerfährt, dann ist die Schufa hier aufgrund besonderer Richtlinien verpflichtet, die negativen Einträge nach Vorlage von entsprechenden Beweisunterlagen ohne Verzögerung zu löschen.
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