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Ehrensold für eine Bundespräsident-Witwe - Aufschlussreiches

Ehrensold und Witwengeld verursachen hohe Kosten.
Ehrensold und Witwengeld verursachen hohe Kosten.
Die Witwe eines Bundespräsidenten bezieht ein Witwengeld, das auf Basis des Ehrensolds berechnet wird. Grundlage ist das BPräsRuhebezG und das Beamtenversorgungsgesetz. Im Jahr 2013 dürfte lediglich eine Frau dieses Witwengeld beziehen.

Höhe und Bezug des Ehrensolds

  • Die Höhe des Ehrensolds richtet sich nach den Bezügen, die ein Bundespräsident im Amt bekommt. Im Jahr 2012 waren das 199.000 €. Dazu bekommt ein amtierender Präsident noch 78.000 € Aufwandsentschädigung pro Jahr.
  • Die Ehefrau eines verstorbenen Präsidenten bekommt nur für die auf den Tod folgenden 3 Monate diesen Betrag als Sterbegeld ausgezahlt. Nach dieser Frist steht ihr ein Witwengeld zu, das auf Basis des Ehrensolds berechnet wird.
  • Im Jahr 2012 bezogen 5 ehemalige Bundespräsidenten diese Bezüge: Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog, Horst Köhler und Christian Wulff. Horst Köhler hat auf den Bezug freiwillig verzichtet.

Versorgung der Witwe des Bundespräsidenten

  • Wie erwähnt, bezieht die Witwe genau genommen nie Ehrensold, sondern für 3 Monate Sterbegeld in Höhe des Soldes und anschließend stehen ihr nach dem Beamtenversorgungsgesetz 55 % dieses Betrages zu, wenn sie Kinder betreuen muss, sogar 60 %.
  • Im Jahr 2012 dürften Veronica Carsten - Witwe von Carl Carsten - und Christina Rau - Witwe von Johannes Rau - das Witwengeld bezogen haben. Veronica Carsten verstarb aber bereits im Januar 2012, die Auszahlung dürfte im Jahr 2011 erfolgt sein. Ob die beiden Damen jemals das Witwengeld bezogen haben, ist nicht bekannt, es hat ihnen aber zugestanden.

Problematik der Bezüge nach Ausscheiden aus dem Amt

  • Der erste Bundespräsident - Theodor Heuss - war schon verwitwet, als er mit 75 aus dem Amt ausgeschieden ist. Sein Nachfolger - Heinrich Lübke - schied ebenfalls mit 75 aus dem Amt, seine Frau war bereits 84. Es war also nicht damit zu rechnen, dass Ehrensold oder Witwengeld über länge Zeit gezahlt werden müssen.
  • Horst Köhler schied mit 67 aus dem Amt, seine Frau war damals 63 und Christian Wulff schied mit 53 aus dem Amt, seine Frau war damals erst 39 Jahre. Es ist also nach menschlichem Ermessen damit zu rechnen, dass der Ehrensold und später das Witwengeld für einen langen Zeitraum gezahlt werden müssen, es sei denn, es kommt zu einer Scheidung oder einen freiwilligen Verzicht. Eine Scheidung führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf die Hinterbliebenenversorgung.
  • Wie die Situation im Jahr 2012 zeigte, bedeuten der Ehrensold und Versorgung der Witwen von Bundespräsidenten eine große finanzielle Belastung. Wenn man alles zusammennimmt, hat das Amt des Präsidenten der Bundesrepublik im Jahr 2012 den Steuerzahler also fast 1,4 Mio. gekostet, 199.000 € + 78.000 € Aufwandsgeld für den amtierenden Präsidenten, 5 x 199.000 € für die 5 ehemaligen Präsidenten und 55 % von 199.000 € für eine Witwe eines Präsidenten. (Stand 05/2013)
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