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Bundesverdienstkreuz - Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen

Viele Abgeordnete sind Träger des Bundesverdienstkreuzes.
Viele Abgeordnete sind Träger des Bundesverdienstkreuzes.
Regelmäßig ist zu lesen, dass ganz unterschiedlichen Personen das Bundesverdienstkreuz verliehen wurde. Es ist die offizielle Auszeichnung der Bundesrepublik, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde. Die Voraussetzungen für diesen Verdienstorden sind unterschiedlich und hängen von Rang, Leistung und der Person selbst ab.

Das Bundesverdienstkreuz und seine Einteilungen

  • Das Bundesverdienstkreuz wird seit 1951 verliehen. Es kam durch eine Stiftung des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss zustande. Noch immer ist der Bundespräsident zuständig für die Verleihung. Im Bundespräsidialamt existiert die Ordenskanzlei, die sich speziell mit den Vorschlägen für die Verleihung beschäftigt.
  • Es gibt acht verschiedene Varianten des Bundesverdienstkreuzes. Die unterste Variante ist die Verdienstmedaille. Die höchste Stufe ist die Sonderstufe des Großkreuzes. Die Voraussetzungen für die Verleihung der Sonderstufe sind sehr eng, denn in der Bundesrepublik steht es nur dem Bundespräsidenten zu. Er selbst kann es auch nur an andere Staatsoberhäupter verleihen.
  • Zwischen der einfachen Verdienstmedaille und dem besonderen Großkreuz für Staatsoberhäupter sind die Abstufungen an viele andere Voraussetzungen geknüpft, die noch lange nicht von jedem erfüllt werden können.
  • Interessant und im Bereich des Möglichen für normale Bürger sind die unteren Stufen. Sie erwarten keinen besonderen Rang. Wichtig ist hier der persönliche Verdienst um die Bundesrepublik Deutschland. Einige Personenkreise gehören automatisch dazu. Diplomaten sind solche Personen. Dies hat im Einzelfall auch schon zu unerwünschten Ergebnissen geführt, wenn ein Diplomat aufgrund seines Status das Bundesverdienstkreuz erhielt, politisch aber äußerst umstritten war.

Voraussetzungen für das Bundesverdienstkreuz

Anwärter, die nicht schon allein durch ihren Beruf die Voraussetzungen erfüllen, haben dann Aussichten auf die Verleihung, wenn sie ganz andere Eigenschaften mit sich bringen.

  • Wichtig ist, dass eine Verleihung nach dem Tod nicht möglich ist. Als nachträgliche Anerkennung scheidet das Bundesverdienstkreuz also aus. Möglich ist aber, dass nach der Entscheidung und Benachrichtigung über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes der Ordensträger noch vor der Zeremonie verstirbt. Dann erhalten seine Angehörigen für ihn das Bundesverdienstkreuz.
  • Der Ordensträger sollte bereits das 40. Lebensjahr erreicht haben, wenn er das Bundesverdienstkreuz erhält. Bei jüngeren Menschen wird zunächst die Verdienstmedaille verliehen. Nur bei besonders herausragenden Leistungen kann eine der höheren Stufen als Erstauszeichnung verliehen werden. Dies hängt von einer genauen Einzelentscheidung ab.
  • Träger des Bundesverdienstkreuzes kann jeder lebende Mensch werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine der Voraussetzungen. Voraussetzungen für die Verleihung sind ausdrücklich die Verdienste um die Bundesrepublik und nicht in der Bundesrepublik oder durch deutsche Staatsangehörige.
  • Die Verleihung erfolgt aufgrund eines Vorschlags. Diesen Vorschlag darf jeder machen. Die eigene Person vorzuschlagen, ist bereits ein Ausschlusskriterium, denn das ist in den Regelungen über die Voraussetzungen der Verleihung ausgeschlossen. Der Vorschlag muss schriftlich und unter Angabe der persönlichen Daten des Vorgeschlagenen erfolgen.
  • Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass die besonderen Verdienste der vorgeschlagenen Person geschildert werden. Es kommt nur darauf an, dass es sich um eine außergewöhnliche Leistung handelt. Sie muss dem Ansehen der Bundesrepublik förderlich sein und dabei friedlicher Natur. Dies betrifft bedeutende Sportler ebenso wie Künstler, Wissenschaftler, ehrenamtlich tätige Menschen oder verdiente Geschäftsleute. 
  • Die Ordenskanzlei prüft die Voraussetzungen und am Ende wird entschieden, ob das Bundesverdienstkreuz verliehen wird. Wichtig ist, dass bei der Prüfung ein einwandfreier Leumund festgestellt wird. Kriminelle mit Eintragungen im Führungszeugnis über Vorsatztaten erhalten kein Bundesverdienstkreuz. Wer später eine schwere Straftat begeht, kann damit die Voraussetzungen für die Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes schaffen.

Das Bundesverdienstkreuz ist eine Ehrenauszeichnung, die der Träger bei besonderen Gelegenheiten auch zeigen sollte.

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