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Ehe annullieren - Voraussetzungen & Fristen

Bild mit einem zerschnittenen Ehevertrag
Bild mit einem zerschnittenen Ehevertrag © stevepb / pixabay.com
Manche Menschen möchten sich von ihrem Ehepartner trennen, scheuen aber die oftmals hohen Kosten und das langwierige Verfahren. Eine Alternative ist die Eheannullierung beziehungsweise die Eheaufhebung. Doch unter welchen Voraussetzungen und Fristen ist sie möglich und wie läuft sie ab?

Ehe annullieren - Bedeutung

Die Ehe zu annullieren, kann im Vergleich zur Scheidung vergleichsweise günstig sein. Die Rechtmäßigkeit der Eheschließung wird hierbei bestritten. Dadurch entfallen, anders als bei der Scheidung, Ausgleichsansprüche, beispielsweise:

  • Unterhalt
  • Versorgungs- und Zugewinnausgleich

Bei der Annullierung wurde die Ehe unrechtmäßig geschlossen und dürfte demnach rechtlich gesehen nicht bestehen. Bei einer Scheidung wird eine rechtmäßig geschlossene Ehe beendet. Der Unterschied zur Scheidung ist zudem, dass das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.

Voraussetzungen für eine Eheannullierung

In seltenen Fällen ist es juristisch möglich, die Ehe zu annullieren. Es gibt verschiedene Gründe, die die Ehe als ungültig erklären. Folgende sind möglich, wenn sie zum Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen:

  • Minderjährigkeit eines Ehepartners
  • Geschäftsunfähigkeit, einer der Ehepartner nicht geschäftsfähig, beispielsweise durch geistige Beeinträchtigung, Krankheit oder Betäubungsmittel
  • Doppelehe: Ehegatte war noch verheiratet
  • Blutsverwandtschaft oder Verwandtschaft durch Adoption
  • Scheinehe
  • Eheschließung ohne persönliche Anwesenheit
  •  Arglistige Täuschung über verschiedene Sachverhalte, beispielsweise Impotenz oder ansteckende Krankheit
  • Eheschließung aufgrund von Drohungen, beispielsweise Gewaltandrohung

Ob das Gericht die Ehe annulliert, lässt sich nicht garantieren und wird individuell entschieden. Als Alternativen bleiben, falls eine Annullierung nicht möglich ist, die reguläre Scheidung oder Härtefallscheidung.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Je nachdem, welcher Aufhebungsgrund vorliegt, sind verschiedene Fristen einzuhalten. Bei Aufhebungsgründen, wie der arglistigen Täuschung oder Eheschließung unter Bedrohung betragen sie beispielsweise ein Jahr. Wurde ein Ehepartner zur Ehe gezwungen, liegt die Verjährungsfrist bei drei Jahren und bei geschäftsunfähigen, minderjährigen Personen bei sechs Monaten. Ist die Frist verstrichen, ist der Antrag auf Eheaufhebung in der Regel nicht mehr möglich.

Wie kann man eine Ehe annullieren?

Für die Annullierung der Ehe muss das Ehepaar unter Benennung der Gründe einen Antrag stellen. Das Familiengericht legt einen Termin zur Verhandlung fest und der Richter entscheidet, ob die Ehe annulliert wird oder nicht. Unter dieser Maßgabe erfolgt die Aufhebung der Ehe, falls die bestenfalls mit Stellungnahmen und Beweisen genannten Gründe akzeptiert werden, durch ein Gericht.

Achtung:

Für die Eheannullierung wird ein Anwalt für Eherecht benötigt. Es herrscht Anwaltszwang. Dies ist jedoch oft ein Vorteil. Der Anwalt kann die Beweisführung übernehmen und die Eheschließung entkräften.

Manche Ehegatten möchten anstatt einer Scheidung die Ehe annullieren lassen. Dies ist an Bedingungen geknüpft, aber unter Erfüllung der Voraussetzungen und Fristen möglich.

helpster.de Autor:in
 Simone Prinz
Simone PrinzSimones Leidenschaft ist ihr großer Garten. Umwelt- und Tierschutz fließen in die Gestaltung ihres Rückzugsortes ebenso ein. Ihr gepflegtes Äußeres zeigt Ihr Interesse an Beauty & Styling.
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