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Dosen bei Hochzeit erlaubt?

Dosen am Auto sind ein typischer Hochzeitsbrauch.
Dosen am Auto sind ein typischer Hochzeitsbrauch.
Sicherlich haben Sie schon einmal ein Auto eines frisch verheirateten Paares gesehen, das mit leeren Dosen geschmückt laut scheppernd durch die Straßen gefahren ist, um so alle Leute an ihrem jungen Glück teilhaben zu lassen. Vielleicht planen Sie diesen Spass auch für Ihre eigene Hochzeit. Aber ist dieser Brauch rechtlich gesehen überhaupt erlaubt?

Scheppernde Dosen sind ein typischer Brauch der Hochzeit

  • Bräuche und Traditionen bei der Hochzeit gibt es viele. Einer von ihnen ist es, dass hinten an das Auto des Brautpaares eine Kette mit aufgefädelten, leeren Blechdosen gebunden wird. Fährt das frisch verheiratete Paar dann nach der Hochzeit nach Hause oder in die Lokalität, wo die anschließende Feier stattfindet, ziehen sie die Kette auf der Fahrt hinter sich her und es ertönt ein lautes und blechernes Scheppern in allen Straßenzügen, durch die sie ihr Weg führt. 
  • Einerseits dient dieser Lärm schlichtweg dazu, allen anderen Menschen kund zu tun, dass man frisch verheiratet ist und damit seine eigene Freude zu teilen. Andererseits heißt es, dass durch den Lärm böse Geister vertrieben werden sollen, die dem Eheglück im Weg stehen könnten. 

Ist dieser Brauch erlaubt?

  • Bedenken Sie, dass von den Dosen auch Gefahren für Sie selber und die restlichen Straßenverkehrsteilnehmer ausgehen können. Es kann zum Beispiel passieren, dass sie nicht wie vorgesehen gleichmäßig hinter dem Auto her scheppern, sondern sich unglücklich verhaken oder gegebenenfalls in die Reifen des Autos gelangen. Dadurch kann natürlich das Seil, an dem sie aufgefädelt wurden, leicht reißen und die scheppernden Anhängsel auf die Fahrbahn gelangen, wo sie den restlichen Straßenverkehr behindern. 
  • Aus diesem Grunde sind Klapperdosen im normalen Straßenverkehr eigentlich nicht erlaubt. Laut § 30 Abs. 1 Nr. 1 der StVZO (Straßenverkehrsordnung) muss ein Fahrzeug so beschaffen sein, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert oder gefährdet werden - was durch die Dosen wie geschildert mitunter nicht gewährleistet ist.
  • Sollten Sie bei der Hochzeitsfahrt von der Polizei erwischt werden, wird diese in der Regel jedoch gerne beide Augen zudrücken, obwohl dieser Brauch eigentlich nicht erlaubt ist - gewöhnlich heiratet man ja nur einmal im Leben und solange Ihr zurückgelegter Weg nicht unverhältnismäßig lang ist oder Ihre Dosen sehr fahrlässig schlecht befestigt sind, werden die Ordnungshüter die Fahrt höchstwahrscheinlich dulden.
  • Um sich den Spaß nicht verderben zu lassen, sollte Ihnen in angemessenem Abstand auf jeden Fall ein weiterer zu Ihrer Hochzeitsgesellschaft gehörender Autofahrer folgen, der die angehängten Dosen beaufsichtigt und Ihnen gegebenenfalls bei Problemen sofort per Handy Bescheid gibt. Übertreiben Sie es mit der Länge Ihrer Kette nicht, denn je länger, desto größer die Gefahr. Außerdem sollten Sie am besten Ihr Fahrttempo drosseln, sodass die angehängten Dosen nicht allzu heftig durch die Gegend fliegen und klappern. 
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