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DIN 4102-5 - Wissenswertes zu Brandschutznormen

Die Norm wurde durch die E DIN EN 1634-1 ersetzt.
Die Norm wurde durch die E DIN EN 1634-1 ersetzt.
Die Brandschutznorm DIN 4102-5 ist Teil der Norm 4102 und bezieht sich ausschließlich auf Türen und Klappen. Diese Norm wurde durch E DIN EN 1634-1 ersetzt. Im Wesentlichen sind die Inhalte aber gleich geblieben.

Grundsätzliches zur DIN-Brandschutznorm

  • Die Brandschutznorm 4102 ist eine deutsche Norm im Rahmen des Angleiches von Normen in der EU, wurde diese durch die Norm DIN-EN 1350-1 ersetzt, statt der Norm DIN 4102-5 gilt nun die Norm E DIN EN 1634-1.
  • Im Wesentlichen ordnen die Normen verschiedenen Gebäudetypen bestimmte Brandschutzklassen zu. Dabei wird festgelegt, welche Bestandteile eines Gebäudes welche Brandschutzklasse bzw. Feuerwiderstandsklasse erfüllen müssen.
  • Alle Baustoffe werden Brandschutzklassen zugeordnet. Es gibt B3 (in der neuen Norm F) für leicht entflammbar, das wäre zum Beispiel Holzwolle, also Stoffe, die schon durch einen Funken entzündet werden können. B2 (D oder E) wären Stoffe, die nach einem kurzen Anzünden, wieder verlöschen, zum Beispiel Holz, das dicker als 2 mm ist und in der Klasse B1 (B) muss der Baustoff 10 Minuten einem starken Feuer ausgesetzt werden können, ohne restlos zu verbrennen. A bedeutet unbrennbar, zum Beispiel Stein.
  • Für Bauteile, wie eine Wand oder Türen gibt es weitere Anforderungen, diese müssen eine bestimmte Zeit einem Feuer standhalten, ohne die Funktion zu verlieren. Die Klassen werden mit F (bei Decken, Wänden, Trägern) oder T (bei Türen und Klappen) bezeichnet. Bei dem Buchstaben steht entweder 30, 60, 90, 120 oder 180. Diese Zahl gibt an, wie viele Minuten das Bauteil dem Feuer widerstehen können muss.

Feuerwiderstandsklassen nach 4102-5

  • Anders als bei der Prüfung der Brennbarkeit, bei der die Stoffe danach eingestuft werden, wie viel Sie zu einem Brandgeschehen beitragen können, wird bei den Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-5 und DIN 4102-2 nur geprüft, wie sich ein Bauteil bei einem Brand verhält. Dabei geht es um Funktionserhalt und Durchbrennen, also ob Flammen auf der dem Feuer abgewandten Seite durchschlagen.
  • In der Klasse T 30 muss eine Tür oder eine Klappe 30 Minuten einem Feuer standhalten. Es dürfen weder Flammen durchschlagen noch darf sich die Tür verformen. Die Tür muss weiter dicht schließen und muss noch geöffnet werden können.
  • In dieser Norm wird nicht festgelegt, ob Rauchgase durch die Tür dringen können oder ob diese so heiß wird, dass sich auf der anderen Seite Gegenstände daran entzünden können. Auch dürfen Beschichtungen von der Tür abfallen.
  • In den neuen europäischen Normen gibt es mehr Klassifizierungen, dabei wird auch festgelegt, ob die Tür gasdicht ist oder ob bei dem Feuer durch die Tür Rauch entsteht.
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