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Die Sachgebiete vom Zoll verständlich erklärt

Der Zoll hat zahlreiche Aufgabengebiete.
Der Zoll hat zahlreiche Aufgabengebiete.
Der deutsche Zoll ist in mehrere Sachgebiete unterteilt. Im Jahe 2008 wurden die Aufgaben des Zolls neu strukturiert. Insgesamt hat der Zoll sieben Hauptaufgaben, wovon zwei verwaltungstechnische Aufgaben haben.

Der deutsche Zoll und seine Sachgebiete in der Verwaltung

Wie Eingangs erwähnt, ist der Zoll in insgesamt neun Sachgebiete unterteilt. Die Aufgaben sind wie folgt verteilt:

  • Sachgebiet A: In diesem Bereich werden Personal und Haushalt des Zolls organisiert. 
  • Das Sachgebiete B beschäftigt sich mit verwaltungstechnischen Belangen. Hier werden Grundsatzangelegenheiten bearbeitet. Ebenso sind bei diesen Sachgebieten die Fachaufsichten über den Zoll zu finden. Hier werden unter anderem auch mögliche Nacherhebungen erlassen.
  • Die Sachgebiete überwachen weiterhin den Zahlungseingang der Zölle. Sind Erstattungen fällig, werden die Rückzahlungen von dort veranlasst.

Die Aufgabengebiete in der Strafverfolgung

  • Der Abteilung C obliegt die Kontrolle sämtlicher Verkehrswege in Deutschland. Hierzu zählen beispielsweise Kontrolleinrichtungen am Flughafen oder mobile Kontrollen an ehemaligen Grenzpunkten. Ebenso kontrolliert die Abteilung C die Schifffahrt. Man spricht hier von sogenannten Kontrolleinheiten.
  • Die Abteilung D und G des deutschen Zolls beschäftigt sich mit Steuerangelegenheiten. Sie besteht meist aus Vollstreckungsbeamten. Diese haben die gleichen Rechte wie Gerichtsvollzieher und dürfen Pfändungen vornehmen. Ebenso ist die Abteilung zuständig, wenn beispielsweise Forderungen des Jobcenters (vormals ARGE) bestehen.
  • Die Fachgebiete E und F beschäftigen sich mit der Verfolgung Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Abteilung E ist für die Prüfung und Ermittlung vor Ort zuständig und die Abteilung F kümmert sich um die Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeiter und deren Arbeitgeber.

Alle Angaben: Stand Februar 2013

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