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Die Bundesknappschaft bzw. Knappschaft-Bahn-See als Trägerin der Minijob-Zentrale - ihre Aufgaben im Überblick erklärt

Bei Schwarzarbeit im Privathaushalt fehlt oft das Unrechtsbewusstsein.
Bei Schwarzarbeit im Privathaushalt fehlt oft das Unrechtsbewusstsein.
Die frühere Bundesknappschaft ist nach der Organisationsreform der Rentenversicherung in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufgegangen. Als ein Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung nimmt sie neben anderen Aufgaben auch die der sogenannten Minijob-Zentrale wahr.

Gerade in Privathaushalten werden oft Haushaltshilfen einfach "schwarz" beschäftigt. Das Unrechtsbewusstsein ist dabei oft sehr gering, doch auch geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten unterliegen einer Meldepflicht durch den Arbeitgeber. Die zentrale Einzug- und Meldestelle für die Sozialversicherungsbeiträge der Minijobber ist die DRV Knappschaft-Bahn-See, in der auch die frühere Bundesknappschaft aufgegangen ist.

Früher Bundesknappschaft, heute in der Knappschaft-Bahn-See

  • Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Den sogenannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag überweisen sie im Regelfall an die Krankenkasse des Arbeitnehmers als zuständiger Einzugsstelle, vgl. § 28i Satz 1 SGB IV.
  • Etwas anderes gilt jedoch für Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte: Für diese Beschäftigungsverhältnisse ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die zuständige Einzugsstelle, s. § 28i Satz 5 SGB IV.
  • Auch wer eine Putzfrau oder Haushaltshilfe geringfügig beschäftigt, ist Arbeitgeber und muss dieses Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale melden.

Durchführung von Melde- und Beitragsverfahren

  • Die Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens ist die zentrale Aufgabe der Minijob-Zentrale. Bei der Meldung eines Beschäftigungsverhältnisses ist u. a. die Betriebsnummer des Arbeitgebers anzugeben.
  • In dem Fall, dass ein Privathaushalt als Arbeitgeber fungiert, vergibt die Minijob-Zentrale auch die Betriebsnummer.
  • Das Meldeverfahren ist für Privathaushalte durch das sogenannte "Haushaltsscheck-Verfahren" vereinfacht. Während für sonstige Arbeitgeber das Meldeverfahren in elektronischer Form durchgeführt wird, erfolgt es bei Privathaushalten in Papierform.
  • Die fälligen Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung können per Einzugsermächtigung abgebucht oder vom Arbeitgeber überwiesen werden. Bei nicht rechtzeitiger Überweisung wird ein Säumniszuschlag fällig.

Die Knappschaft-Bahn-See, in der u. a. die frühere Bundesknappschaft aufgegangen ist, nimmt als Rentenversicherungsträger auch die Aufgaben der Minijob-Zentrale wahr. Privathaushalte sollten an ihre Meldepflicht denken - denn der Unfall einer Haushaltshilfe, die nicht versichert ist, kann sehr teuer werden.

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