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BAT-KF-Rechner - so können Sie Ihr Gehalt kalkulieren

In kirchlichen Einrichtungen gilt ein besonderes Arbeitsrecht.
In kirchlichen Einrichtungen gilt ein besonderes Arbeitsrecht. © Jerzy / Pixelio
In einigen Landeskirchen und kirchlichen Einrichtungen gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesangestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung. Die Entgeltgruppenpläne und die Tabellenentgelte bilden dabei die Grundlage, um das eigene Gehalt anhand eines "BAT-KF-Rechners" zu kalkulieren.

Während manche evangelische Landeskirchen - wie beispielsweise die Evangelische Kirchen Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz - eigene Tarifverträge geschaffen haben, orientieren sich andere Landeskirche wie Rheinland, Westfalen und Lippe noch am BAT-KF. Nach dem Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes ist auch hier für die Höhe des Gehaltes die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe mitentscheidend.

Die Tabellenentgelte als BAT-KF-Rechner verwenden

  • Wenn Ihr Arbeitsverhältnis in einer kirchlichen Einrichtung unter den BAT-KF fällt, dann werden Sie gem. § 10 BAT-KF in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeiten richtet.
  • Neben dem Allgemeinen Entgeltgruppenplan zum BAT-KF gibt es für bestimmte Berufsgruppen noch spezielle Entgeltgruppenpläne, wie beispielsweise für Pflegepersonal und Mitarbeiterinnen (und Mitarbeiter) in Kindertageseinrichtungen.
  • Wenn Sie Ihr Gehalt kalkulieren wollen, dann müssen Sie zuerst Ihre Entgeltgruppe kennen. Diese kann bei der Arbeit in einer Kindertageseinrichtung beispielsweise "SE 3" lauten, das dieser Eingruppierung entsprechende Tabellenentgelt finden Sie in den Tabellen als Anlage zum BAT-KF.
  • Die Anlage 4d gibt beispielsweise die Tabellenentgelte für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen mit den Eingruppierungsstufen von SE 2 bis SE 18 wieder, wobei SE 2 die niedrigste Stufe ist.
  • Um Ihre genaues Gehalt anhand der Tabelle im Sinne eines BAT-KF-Rechners ermitteln zu können, müssen Sie zudem wissen, welcher Entwicklungsstufe Sie zugeordnet werden bzw. sind. Denn zwischen Stufe 1 und Stufe 6 gibt es in der Höhe des Entgeltes erhebliche Unterschiede.

Die Gehaltstabelle als Anlage zum BAT-KF

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gilt beispielsweise weiter der BAT-KF vom 1. April 2022 mit den seitdem durch Arbeitsrechtsregelung erfolgten Änderungen.

  • Anlage 1 dazu enthält den sogenannten Allgemeinen Entgeltgruppenplan. Aus diesem lässt sich die Eingruppierung und damit Zuordnung bestimmter Tätigkeiten bzw. Berufsgruppen zu einer Entgeltgruppe entnehmen. Kirchemusikerinnen und Kirchemusiker mit A-Examen, die auf einer A-Kirchenmusikerstelle beschäftigt werden, werden beispielsweise in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert.
  • Die eigentliche Gehaltstabelle bzw. die Entgelttabelle findet sich in Anlage 4 zum BAT-KF. Hier sind die in der jeweiligen Entgeltgruppe monatlich zu zahlenden Tabellenentgelte wiedergegeben.
  • Nicht jeder Mitarbeiter in einer Entgeltgruppe erhält jedoch gleich viel Geld aufs Konto. Denn die Gehaltstabelle unterscheidet nicht nur Entgeltgruppen, sondern bei den einzelnen Entgeltgruppen auch zwischen dem Grundentgelt und den Entwicklungsstufen. 

Mit einem neuen Arbeitgeber die Einstufung klären

  • Wenn Sie die Arbeitsstelle wechseln und eine neue Stelle antreten, sollten Sie nicht nur die Eingruppierung, sondern vor allem auch die Leistungsstufe mit Ihrem neuen Arbeitgeber klären.
  • Denn die Stufenlaufzeit, also die Zeit, die in einer Entgeltstufe verbracht werden muss, um die nächste zu erreichen, richtet sich gem. § 13 Abs. 3 BAT-KF nach der "ununterbrochenen Tätigkeit" bei einem Arbeitgeber - ein Wechseln kann dann wieder zu einer niedrigeren Einstufung führen.

Eingruppierung und Tabellenentgelte bilden die wichtigen Größen bei der Ermittlung des eigenen Gehaltes mit einem BAT-KF-Rechner.

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