Was Sie benötigen
- geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
400-Euro-Job - in der Steuererklärung angeben?
- Ihr 400-Euro-Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, daher müssen Sie ihn nicht in der Steuererklärung aufführen.
- Die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung führt Ihr Arbeitgeber ab. Dazu meldet er Sie zu Beginn des 400-Euro-Jobs bei der Minijob-Zentrale an.
- Durch die abgeführten Pauschalabgaben erlangen Sie sogar Rentenansprüche. Da diese sehr gering sind, haben Minijobber auch die Möglichkeit, ihre Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken.
- Auch wenn Sie einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, dürfen Sie einen 400 Euro Job ausüben, der sozialversicherungsfrei ist und nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss.
- Jeder weitere 400-Euro-Job wird jedoch zu Ihrer Hauptbeschäftigung dazu gerechnet und ist somit versicherungspflichtig. In diesem Fall müssen auch Sie als Arbeitnehmer Beiträge an die Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung zahlen.
- Der 400-Euro-Job, den Sie als erstes angenommen haben, bleibt nach wie vor versicherungsfrei.
- Demnach müssen Sie Ihren 400-Euro-Job nur in der Steuererklärung angeben, wenn dieser über eine Lohnsteuerkarte läuft oder die Grenze von 400 Euro überschreitet.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren 400 Euro Job nicht in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn Sie einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen. Der Minijob darf die 400-Euro-Grenze jedoch nicht überschreiten. Sonderregelungen gibt es bei bestimmten Personengruppen, wie zum Beispiel Rentnern, Studenten, Tagesmüttern oder Übungsleitern.
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