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Darf Kindesunterhalt gepfändet werden? - Wissenswertes zum Insolvenzverfahren

Beim Insolvenzverfahren wird der Kindesunterhalt nicht gepfändet.
Beim Insolvenzverfahren wird der Kindesunterhalt nicht gepfändet.
Jeder könnte aufgrund besonderer Umstände und völlig schuldlos in eine starke finanzielle Notlage geraten. Die Privatinsolvenz ist für viele der Weg aus den Schulden. Doch wie sieht es beim Insolvenzverfahren mit dem Kindesunterhalt aus? Darf es gepfändet werden?

Folgen eines Insolvenzverfahrens auf Kindesunterhalt

  • Wer sich finanziell überschuldet hat, sieht meist nur noch in der Privatinsolvenz einen Ausweg. Das Insolvenzverfahren läuft sechs Jahre. In dieser Zeit müssen Sie keine Schulden mehr zahlen, doch Ihr Einkommen wird um den pfändbaren Teil gekürzt. Doch wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt? Darf es überhaupt gepfändet werden?
  • Wie viel letztendlich von Ihrem Einkommen übrig bleibt, richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Maßgebend hierfür ist Ihr Nettoeinkommen.
  • Kindergeld oder Kindesunterhalt zählt nicht zu Ihrem Nettoeinkommen, weshalb es auch nicht gepfändet werden darf. Es zählt nur Ihr eigenes Einkommen.
  • Letztendlich berechnet die Einkommensstelle das pfändbare Einkommen und Ihr Insolvenzverwalter kümmert sich darum, dass es auf ein Treuhänderkonto eingezahlt wird. Sie haben mit dieser Sache also nichts zu tun. Wenn Sie jedoch wissen möchten, wie viel Ihnen von Ihrem Einkommen noch zum Leben bleibt, können Sie dies mit einem Pfändungsrechner ausrechnen.

Was darf gepfändet werden und welche Pflichten entstehen für Sie?

  • Bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens darf Ihr Insolvenzverwalter bestimmte Dinge pfänden. Dazu gehört vorhandenes Vermögen wie zum Beispiel ein eigenes Fahrzeug oder eine Lebensversicherung.
  • Ihre Einrichtungsgegenstände, Schmuck und Kleider bleiben davon jedoch verschont und werden nicht gepfändet. Es sei denn, Ihre Möbel sind sehr teuer gewesen, dann darf Ihr Insolvenzverwalter auch diese pfänden.
  • Sobald Sie einen neuen Einkommensnachweis erhalten, leiten Sie diesen sofort an Ihren Insolvenzverwalter weiter und informieren Sie ihn unverzüglich über wichtige Änderungen in Ihrem Leben (z. B. Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel).
  • Bekommen Sie eine Steuererstattung oder durch andere Umstände Geld bzw. Vermögen, müssen Sie ihm auch dies sofort mitteilen.
  • Ändert sich jedoch etwas am Kindesunterhalt, brauchen Sie ihm dies nicht mitteilen, da es bei der Pfändung nicht berücksichtigt wird.

Wenn Sie diesen Pflichten nachgehen, werden Sie bestimmt gut durch die Privatinsolvenz kommen. Ihr Insolvenzverwalter kümmert sich um das meiste und wird Sie nur ansprechen, wenn er etwas von Ihnen benötigt.

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