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DAK-Zuzahlungsbefreiung - Hinweise

Von Zuzahlungen befreien lassen
Von Zuzahlungen befreien lassen
Jeder, der seinen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag an Zuzahlungen erreicht hat, kann sich von weiteren Zahlungen befreien lassen. Die DAK-Zuzahlungsbefreiung hat jedoch eine Besonderheit.

Es ist gängige Praxis, dass für manche medizinischen Versorgungen zusätzliche Zahlungen zu leisten sind. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt. Es ist natürlich für kranke Menschen, die zum Beispiel auf teure Medikamente angewiesen sind, manchmal nicht einfach, diese Kosten zu tragen. Ein Vorteil dieser Praxis ist jedoch, dass Sie sich hiervon befreien lassen können. Allerdings müssen Sie einige Vorschriften einhalten, um dies auch in die Tat umsetzen zu können. Auch bei der DAK ist eine Zuzahlungsbefreiung vorgesehen. Wie Sie diese umsetzen können und wie sich die Zuzahlungen darstellen, soll Ihnen nachfolgend aufgezeigt werden.

Für folgende Zahlungen kann eine Zuzahlungsbefreiung erfolgen

  • Grundsätzlich sind für Medikamente und Verbandsmittel auf Rezept 10 % des Preises selbst zu tragen. Hier gilt: mindestens 5 und maximal 10 Euro, aber nicht mehr als der tatsächliche Preis.
  • Für eine Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag 10 Euro für insgesamt jährlich 28 Tage bezahlen. Dasselbe gilt für eine häusliche Krankenpflege, jedoch zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Für Kuren und Reha sind ebenfalls 10 Euro für die gesamte Dauer zu entrichten.
  • Auch für Hilfsmittel tragen Sie 10 %, mindestens 5 und maximal 10 Euro. Für Heilmittel sind ebenfalls 10 % je Anwendung plus 10 Euro je Verordnung zu zahlen.
  • Für Soziotherapie oder eine Haushaltshilfe zahlen Sie 10 % der täglich anfallenden Kosten, mindestens 5 und maximal 10 Euro. Auch bei notwendigen Fahrtkosten sind Sie mit mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Fahrt dabei.

Bei der DAK die Befreiung beantragen

  • Wenn Sie bei Ihren Zuzahlungen die Obergrenze von 2 % Ihres anrechenbaren Einkommens (bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, können Sie sich auf Antrag befreien lassen. Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis, den Sie bei den zuständigen Stellen vorlegen können.
  • Die Besonderheit bei der DAK ist die, dass Sie bereits vorab eine Zuzahlungsbefreiung erhalten können, indem Sie entweder die 2 % oder 1 % Ihres anrechenbaren Einkommens auf einmal einzahlen.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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