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Bundesverfassungsgericht - die Aufgaben verständlich erklärt

Grundgesetz reguliert staatliches Handeln.
Grundgesetz reguliert staatliches Handeln. © Gerd_Altmann / Pixelio
Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste deutsche Gericht. Seine Aufgaben sind vielfältig. Prägend ist die Wahrung der Verfassung. Allerdings kann es nur unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Seine Mitglieder werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie müssen unabhängig sein und dürfen keiner anderen Behörde angehören.

Bundesverfassungsgericht ist Hüterin des Grundgesetzes

  • Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung steht über allen anderen Gesetzen und gibt vor, wo der Gesetzgeber Grenzen beachten muss. Es regelt ferner die Grundrechte und die Kompetenzen von Bund und Ländern.
  • Um diese Verfassung am Leben zu erhalten und auf Dauer zu bewahren, wurde das Bundesverfassungsgericht geschaffen. Seine Einrichtung 1949 war ohne Vorbild. Andere Staaten haben diese Institution in ihre Verfassungen übernommen.
  • Die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden unabhängig und frei von politischer Einflussnahme. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie sind das Gewissen der Politik.

Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts sind in Art. 93 GG geregelt

  • Verfassungsrechtlich geregelt ist die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Artikel 93 Grundgesetz. Das Gericht kann nur in den in diesem Artikel geregelten Aufgaben tätig werden.
  • Prägend ist die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden. Jeder Bürger, der sich durch die Tätigkeit staatlichen Handelns in einem Grundrecht verletzt fühlt, kann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.
  • Rechtsstreitigkeiten enden normalerweise vor den obersten Bundesgerichten des jeweiligen Rechtszuges (Bundesgerichtshof in Zivil- und Strafsachen, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht). Die Partei eines Rechtsstreits kann das Bundesverfassungsgericht nur dann zusätzlich bemühen, wenn sie die Verletzung eines Grundrechts ausdrücklich geltend machen kann. Ist dies nicht der Fall, ist die Verfassungsbeschwerde nicht möglich. Als Grundrechte kommen vorwiegend die Art. 1-16a, 20 IV, 33, 38, 101 sowie 103 (Anspruch auf rechtliches Gehör) GG in Betracht.

Richter müssen oft den Ersatzgesetzgeber spielen

  • Zu den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts gehört das Normenkontrollverfahren. Stellt sich in einem Rechtsstreit einem Richter die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, muss er das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen.
  • Streitigkeiten über Rechte und Pflichten von Verfassungsorganen können Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein.
  • Streiten sich Bund und Länder über ihre Kompetenzverteilung oder fühlen sich Gemeinden in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt, können auch sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.
  • Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ersatzgesetzgeber. Rein faktisch wird es oft in diese Funktion hineingedrängt, wenn es politische Entscheidungen korrigiert und dem Gesetzgeber vorgibt, im Sinne des Grundgesetzes zu handeln.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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